Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind äußerst vielgestaltig. Beispiele solcher Sondernutzung können sein:

    • Aufstellen von Waren- und Informationsständen
    • Anbringen von Plakaten
    • Anbringen von Geschäftsschildern oder Werbeanlagen, die nicht geringfügig in den Luftraum hineinragen
    • Betrieb von Außengastronomie
    • die Ausübung von Straßenkunst
    • Aufstellen von Bauzäunen oder Baukränen
    • Gehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen)

    Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen).

    Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie wollen im öffentlichen Straßenraum von Kreisstraßen eine Baumaßnahme durchführen (z.B. die Neuanlage bzw. die Änderung von Strom-, Gas-, Telekommunikationsleitungen oder die Anlage bzw. die Änderung von Zufahrten).Hierfür brauchen Sie eine Genehmigung bzw. eine Gestattung von der Abteilung Tiefbau (4.4) Sachgebiet Straßenbau (4.4.3) beim Kreis Gütersloh.

    Online-Dienste

    Genehmigung von Baumaßnahmen an Kreisstraßen und deren Radwegen (Sondernutzung)

    ID: L100002_121977932

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Verkehrshindernisse (Ausnahmegenehmigung)

    ID: L100002_121976966

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.4.3: Straßenbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Reckenberg 2

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    2.2.4: Verkehrslenkung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Bauteil 7

    Kontakt

    Fax: 05241 85-31200

    Telefon Festnetz: 05241 85-1200

    E-Mail: verkehrssicherung@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Sicherheit und Ordnung

    Beschreibung

    Zum Aufgabenbereich des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung gehören das Standesamt sowie die umfangreichen Verwaltungstätigkeiten des Bürgerservice, der im Erdgeschoss im Eingangsbereich des Rathauses zu finden ist. Im ersten Obergeschoss stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des allgemeinen Ordnungsamtes zu Fragen in Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, zur Hundehaltung oder zu Verkehrsangelegenheiten sowie bei Problemen mit Lärm oder anderen Immissionen zur Verfügung. Weiterhin umfasst der Fachbereich die Bereiche Feuerwehr und Rettungsdienst. Abgerundet wird das Aufgabenspektrum durch die über die reine Eigenverantwortung hinausgehenden Aufgaben der Vorbereitung und Durchführung von überörtlichen Wahlen und der Kommunalwahlen sowie durch die im Auftrag des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) durchzuführenden statistischen Erhebungen verschiedenster Art.Für den Eigenbetrieb Ostwestfalenhalle Kaunitz werden die Vermietung der Ostwestfalenhalle Kaunitz und die Organisation des Hobbymarktes, des Wochenmarktes sowie der Kirmes "Verler Leben" übernommen. Auch die Kontrollen im ruhenden Verkehr und auf öffentlichen Plätzen, die Überwachung und Durchsetzung zahlreicher Gesetze, die Organisation der Straßenreinigung und die Bewirtschaftung der Friedhofskapelle in Verl gehören zum Aufgabenkatalog.

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDienstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrMittwoch: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDonnerstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 UhrFreitag: 8 bis 12.30 UhrSamstag: geschlossenSonntag: geschlossen

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Formloser Antrag (2-fach) kurze aussagekräftige Baubeschreibung (2-fach) Planunterlagen (2-fach) Übersichtslageplan (nach Möglichkeit im Maßstab 1:5000) Lageplan (nach Möglichkeit im Maßstab 1:500) Querprofil (nach Möglichkeit im Maßstab 1:100)

    Formulare

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Erlaubnis einer RadsportveranstaltungVeranstaltererklärungAntrag auf Erlaubnis einer Veranstaltung auf öffentlichem GrundVersicherungsbestätigung für VeranstaltungenOnline-Antrag "Sondernutzung von Straßen"

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 8a Bundesfernstraßengesetz (FstrG)§§ 18 19a Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)§ 22 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Sondernutzung von Gehwegen, Verkaufsstand, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Grundstückszufahrt, Außenwerbung, Straßencafé, Sondernutzung von Straßen, Sondernutzung von Plätzen, Bordsteinabsenkung, Informationsstand, Plakatierung, Fahrradständer, Außengastronomie, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Straßensondernutzung, Sondernutzung, Benutzung über Gemeingebrauch, Sondernutzungserlaubnis, Werbestand, Warenstand

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de