Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen

    Sie können öffentliche Straßen und Wege auch anders nutzen, als nur für den Verkehr und den Gemeingebrauch. Dafür benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Jeder kann öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen wie vorgesehen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein:

    • Baustelleneinrichtungen
    • Verkauf von Waren aller Art
    • Aufstellen von Tischen und Stühlen für eine Außengastronomie
    • Aufstellen von Baugerüsten und Containern
    • Veranstaltungen und Straßenfeste

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Benutzung von Straßen (öffentliche Verkehrsfläche) über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar und bedarf der Erlaubnis der Stadt Bad Honnef. Hierunter fällt das Errichten von Gegenständen zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Verkehrsflächen. Sondernutzungen sind insbesondere die Errichtung von Tischen und Stühlen (Außengastronomie) Werbe-/Plakatständern, Beachflags Warenauslagen Plakatierung Informations- und Verkaufsständen Verkauf im Umherfahren Zeitungsständer Waren, Getränke- oder Snackautomaten, Verteilen von Handzetteln/Werbematerial. Nutzen Sie zur Beantragung bitte den entsprechendne Antrag auf Sondernutzung. Wenn Sie eine Plakatierung planen, ist ein gesondertes Antragsformular zu verwenden. Gebühren: Für die oben genannten Sondernutzungen zu gewerblichen Zwecken werden Gebühren nach der Satzung der Stadt Bad Honnef über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) vom 07.04.2015 erhoben. Die Höhe der Sondernutzungsgebühren variiert in Abhängigkeit von Art, Dauer und Größe der Sondernutzungen. Für Sondernutzung von Straßen Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung klicken Sie auf den Link: Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung

    Online-Dienste

    Sondernutzung von Straßen (zu gewerblichen Zwecken)

    ID: L100002_122622475

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    Sprache

    Deutsch

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    Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung

    ID: L100002_122623417

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsamt

    Beschreibung

    Für die Übersendung von Anträgen und Rückfragen nutzen Sie bitte die unten angegebene Mailadresse.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gewerbeamt

    Beschreibung

    Für die Übersendung von Anträgen und Rückfragen nutzen Sie bitte die unten angegebene Mailadresse.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    •     Hauptantrag:
      -    Formlos oder per Formblatt
    • Nachweise (Optional, je nach Art der Sondernutzung):
      -    Maßstabsgerechter Lageplan
      -    Fotos / Zeichnungen der Örtlichkeit
      -    Baustelleneinrichtungsplan

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Sondernutzung/Plakatierung Skizze (bei Errichtung einer Außengastronomie), evtl. Bilder der Sondernutzung oder möglicher Aufstellorte, bei Plakatierung: evtl. Entwurf des Plakats

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Es sind keine bestimmten Voraussetzungen erforderlich.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/__8.html

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sondernutzungserlaubnis der Stadt Bad Honnef § 18 - 19a Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW), § 22 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) § 1 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) § 7 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Wenn sie die Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen wollen, können Sie den Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder es steht, je nach Angebot, im Internet zum Download zur Verfügung. Weiterhin gibt es die Möglichkeit einen Online-Dienst zu nutzen. Der Verfahrensablauf ändert sich dabei nicht:

    • Sie stellen einen Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde.
    • Beschreiben Sie so präzise wie möglich die Art, den Standort, das Ausmaß sowie die Dauer der geplanten Sondernutzung. Weiterhin nennen Sie die Auswirkungen auf die betroffene Fläche.
    • Die zuständige Stelle prüft die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung und die Voraussetzungen für eine Erteilung.
    • Nach der Prüfung erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
    • Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder/und erteilt sie widerruflich.
    • Die zuständige Stelle kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen, deren Einhaltung kontrolliert und Verstöße geahndet werden können.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt. Dieser ist in der Regel schriftlich spätestens eine Woche vor der beabsichtigten Errichtung/Ausübung der Sondernutzung bei der Stadt Bad Honnef zu beantragen.Die zuständige Stelle prüft den Antrag hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Nutzung der Straße und anderer Verkehrsteilnehmer*innen. Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht den Gemeingebrauch (Begehen/Befahren) anderer zu stark beeinträchtigen oder diese gefährden, Fußgänger*innen/Anwohner*innen durch Lärm belästigen, die Straße übermäßig verschmutzen oder das Stadtbild beeinträchtigen. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    • Fristtyp: Antragsfrist
      Bemerkung: Es gibt keine Frist. 
       
    • Fristtyp: Geltungsdauer
      Bemerkung: Zeitlich beschränkt beziehungsweise auf Widerruf.
       
    • Fristtyp: Widerspruchsfrist
      Bemerkung: Es gilt die gesetzliche Widerspruchsfrist.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Sondernutzung ist spätestens 1 Woche vor der beabsichtigten Ausübung/Errichtung der Sondernutzung mit dem entsprechenden Vordruck zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art der Sondernutzung.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    1 Woche

    Kosten

    • Kostentyp: variabel
      -    Die Kostenhöhe variiert je nach Art, Zeitraum und Fläche der Sondernutzung.
      -    Die Kostenhöhe ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Je nach Art und Umfang der Sondernutzung, sollten Sie den Antrag rechtzeitig im Vorwege stellen, damit genug Zeit für entsprechende Prüfverfahren eingeräumt werden kann.
    • Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (beispielsweise für Werbeanlagen oder Warenautomaten).
    • Bei Arbeiten an der Straße können zusätzlich ein Aufgrabeschein sowie eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich sein.
    • Je nach Art der Sondernutzung ist aufgrund jeweiliger Prüfverfahren ein entsprechender zeitlicher Vorlauf einzuplanen.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) am 09.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sondernutzung von Plätzen, Sondernutzung von Gehwegen, Benutzung über Gemeingebrauch, Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis, Straßensondernutzung, Sondernutzung von Straßen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English