Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen

    Sie können öffentliche Straßen und Wege auch anders nutzen, als nur für den Verkehr und den Gemeingebrauch. Dafür benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Jeder kann öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen wie vorgesehen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein:

    • Baustelleneinrichtungen
    • Verkauf von Waren aller Art
    • Aufstellen von Tischen und Stühlen für eine Außengastronomie
    • Aufstellen von Baugerüsten und Containern
    • Veranstaltungen und Straßenfeste

    Hinweise für Moers: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hinweis Im Rahmen der Antragstellung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag einschließlich der notwendigen Anlagen über den Formularserver digital an die Stadt Moers zu übermitteln. Hierzu dient die erste Verlinkung. Selbstverständlich können Sie aber auch das Antragsformular ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben und zusammen mit den notwendigen Anlagen der Stadt Moers per Briefpost zusenden. Hierzu dient die zweite Verlinkung. Was ist Sondernutzung? Die Sondernutzung basiert auf dem Straßen- und Wegerecht des Landes Nordrhein-Westfalen. Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diese beeinträchtigt. Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr zu benutzen. Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis durch die Stadt Moers. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist. Sie wollen öffentliche Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus nutzen? Sie benötigen zum Beispiel während des Hausbaus für einen Bauschuttcontainer oder einen Kran Platz auf der Fahrbahn? Sie möchten für eine Außengastronomie Tische und Stühle aufstellen? Sie beabsichtigen Werbeplakate aufzuhängen? Sie betreiben ein Geschäft und möchten Warenauslagen auf den Gehweg stellen (Obst, Gemüse, Blumen, Zeitschriften, Bücher, Kleiderständer usw.)? Sie möchten auf Ihr Geschäfte mit Werbetafeln (Werbeaufsteller, sogenannte Kundenstopper) aufmerksam machen? Sie wollen eine Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen durchführen (z.B. Straßenfeste, Schützenfeste, Trödelmärkte)? Für diese und auch andere Nutzungen ist eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen. In der Sondenutzungssatzung werden weitere Sondernutzungen, die einer Erlaubnis bedürfen und die erlaubnisfreien Sondernutzungen aufgezählt. Eine Sondernutzung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der anfallenden Gebühren ist ebenfalls der Satzung zu entnehmen. Pro Sondernutzungserlaubnis fällt zusätzlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 Euro an. Jeder Antrag ist rechtzeitig, mindestens 3 Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen. Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Die Stadt ist berechtigt, einen schriftlichen Antrag mit Erläuterungen, Zeichnungen, Verkehrszeichenplänen, textlicher Beschreibung oder in sonst geeigneter Weise zu verlangen.

    Online-Dienst

    Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen

    ID: L100002_121825022

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sondernutzungen, Gestattungsverträge, Widmungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    08.3 Fachdienst - Straßen- und Verkehrsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00Dienstag: 08:00 - 12:00Mittwoch: 08:00 - 12:00Donnerstag: 08:00 - 12:00Freitag: 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Sondernutzungen, Veranstaltungskoordination

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    •     Hauptantrag:
      -    Formlos oder per Formblatt
    • Nachweise (Optional, je nach Art der Sondernutzung):
      -    Maßstabsgerechter Lageplan
      -    Fotos / Zeichnungen der Örtlichkeit
      -    Baustelleneinrichtungsplan

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Es sind keine bestimmten Voraussetzungen erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/__8.html

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Wenn sie die Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen wollen, können Sie den Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder es steht, je nach Angebot, im Internet zum Download zur Verfügung. Weiterhin gibt es die Möglichkeit einen Online-Dienst zu nutzen. Der Verfahrensablauf ändert sich dabei nicht:

    • Sie stellen einen Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde.
    • Beschreiben Sie so präzise wie möglich die Art, den Standort, das Ausmaß sowie die Dauer der geplanten Sondernutzung. Weiterhin nennen Sie die Auswirkungen auf die betroffene Fläche.
    • Die zuständige Stelle prüft die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung und die Voraussetzungen für eine Erteilung.
    • Nach der Prüfung erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
    • Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder/und erteilt sie widerruflich.
    • Die zuständige Stelle kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen, deren Einhaltung kontrolliert und Verstöße geahndet werden können.

    Fristen

    • Fristtyp: Antragsfrist
      Bemerkung: Es gibt keine Frist. 
       
    • Fristtyp: Geltungsdauer
      Bemerkung: Zeitlich beschränkt beziehungsweise auf Widerruf.
       
    • Fristtyp: Widerspruchsfrist
      Bemerkung: Es gilt die gesetzliche Widerspruchsfrist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art der Sondernutzung.

    Kosten

    • Kostentyp: variabel
      -    Die Kostenhöhe variiert je nach Art, Zeitraum und Fläche der Sondernutzung.
      -    Die Kostenhöhe ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung.

    Hinweise für Moers: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zusätzliche Verwaltungsgebühr pro Sondernutzungserlaubnis: 40,00€ Zahlungsziel: Eine Sondernutzung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der anfallenden Gebühren ist der Satzung zu entnehmen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Je nach Art und Umfang der Sondernutzung, sollten Sie den Antrag rechtzeitig im Vorwege stellen, damit genug Zeit für entsprechende Prüfverfahren eingeräumt werden kann.
    • Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (beispielsweise für Werbeanlagen oder Warenautomaten).
    • Bei Arbeiten an der Straße können zusätzlich ein Aufgrabeschein sowie eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich sein.
    • Je nach Art der Sondernutzung ist aufgrund jeweiliger Prüfverfahren ein entsprechender zeitlicher Vorlauf einzuplanen.

    Hinweise für Moers: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jeder Antrag ist rechtzeitig, mindestens 3 Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen. Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Die Stadt ist berechtigt, einen schriftlichen Antrag mit Erläuterungen, Zeichnungen, Verkehrszeichenplänen, textlicher Beschreibung oder in sonst geeigneter Weise zu verlangen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) am 09.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sondernutzung von Plätzen, Sondernutzung von Gehwegen, Benutzung über Gemeingebrauch, Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis, Straßensondernutzung, Sondernutzung von Straßen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English