• Herscheid (Landkreis Märkischer Kreis, Nordrhein-Westfalen)
Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

Halteverbotszone einrichten

Für das Be- und Entladen vor dem Haus bei einem Umzug können Sie eine Halteverbotszone einrichten.

Beschreibung

Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie eine Halteverbotszone beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Beladen und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.

Ohne eine vorherige Genehmigung dürfen Sie an öffentlichen Straßen keine Parkplätze eigenmächtig reservieren, beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen.

Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

Wenn für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot gilt, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen.

In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot dürfen Sie dagegen beladen und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

Online-Dienst

Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

ID: L100002_141646129

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Version

Technisch erstellt am 24.04.2025

Technisch geändert am 24.04.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.10.2024

Technisch geändert am 02.10.2024

Ansprechpartner

Märkischer Kreis

Beschreibung

FD 36 - Verkehrssicherung und -lenkung

Adresse

Hausanschrift

Heedfelder Str. 45

58509 Lüdenscheid

Kontakt

Telefon Festnetz: +49235196660

E-Mail: FD36-Sondernutzung@maerkischer-kreis.de

Version

Technisch erstellt am 25.01.2025

Technisch geändert am 26.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.10.2024

Technisch geändert am 02.10.2024

erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.

Fristen

Sie müssen die Halteverbotsschilder mindestens 4 Tage vor dem Umzugstermin aufstellen.

Kosten

mindestens EUR 10,20 Die Gebühren ergeben sich aus den kommunalen Satzungen.

Hinweise (Besonderheiten)

Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern Ihren Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen.

Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. In der Regel müssen Sie jedoch in Vorleistung treten.

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Herausgeber

Import

LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2021

Version

Technisch erstellt am 07.10.2024

Technisch geändert am 17.03.2025

Stichwörter

Beladen, Transport, Parkplatzsperrung , Erlaubnis, Halteverbotszone, Entladen, Be- und Entladezone, Ausnahmegenehmigung, Einrichtung einer Halteverbotszone bei Umzug, Umzug, Parkplatzabsperrung für Umzug, Parkplatzabsperrung für Umzug, Halteverbotszone für Umzug, Genehmigung, Halteverbot , Halteverbotszone , Be- und Entladen, Parkplatzsperrung für Umzug, Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung , Einrichtung einer Halteverbotszone bei Umzug, Parkplatzreservierung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.10.2024

Technisch geändert am 02.10.2024