Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Für das Be- und Entladen vor dem Haus bei einem Umzug können Sie eine Halteverbotszone einrichten.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag muss schriftlich erfolgen.

    Beschreibung

    Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie eine Halteverbotszone beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Beladen und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.

    Ohne eine vorherige Genehmigung dürfen Sie an öffentlichen Straßen keine Parkplätze eigenmächtig reservieren, beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen.

    Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

    Wenn für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot gilt, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen.

    In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot dürfen Sie dagegen beladen und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wegen der örtlichen Gegebenheiten können Umzugs- oder Lieferfahrzeuge nicht immer problemlos abgestellt werden. Es kann erforderlich werden, Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum auf zeitbegrenzten Parkplätzen über die zugelassene Parkzeit hinaus oder im Halt-/Parkverbot abzustellen.

    Online-Dienst

    Temporäre Halteverbotszone beantragen

    ID: L100002_128833631

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Delbrück

    Beschreibung

    Fachbereich 3 - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 36

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +495250996181

    E-Mail: bernd.kerkstroer@delbrueck.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Beschreibung

    Die Allgemeine Ordnungsverwaltung (auch: Ordnungsamt) ist für die unten aufgeführten Dienstleistungen zuständig.

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag08:30 - 12:30 UhrMontag - Mittwoch14:00 - 16:30 UhrDonnerstag14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-0

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die erforderliche Ausnahmegenehmigung muss möglichst 14 Tage vorher schriftlich beantragt werden.

    Fristen

    Sie müssen die Halteverbotsschilder mindestens 4 Tage vor dem Umzugstermin aufstellen.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Etwaige Beschilderung ist mindestens 72 Stunden vorher von dem Antragsteller/der Antragstellerin oder einem beauftragten Unternehmen aufzustellen.

    Kosten

    mindestens EUR 10,20 Die Gebühren ergeben sich aus den kommunalen Satzungen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern Ihren Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen.

    Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. In der Regel müssen Sie jedoch in Vorleistung treten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Transport, Be- und Entladezone, Parkplatzreservierung, Be- und Entladen, Ausnahmegenehmigung, Einrichtung einer Halteverbotszone bei Umzug, Parkplatzsperrung für Umzug, Einrichtung einer Halteverbotszone bei Umzug, Parkplatzabsperrung für Umzug, Halteverbotszone, Erlaubnis, Parkplatzsperrung, Genehmigung, Halteverbotszone, Halteverbot, Beladen, Entladen, Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung, Umzug, Halteverbotszone für Umzug, Parkplatzabsperrung für Umzug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English