Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Temporäre Halteverbotszone beantragen

    Wenn Sie umziehen oder An- und Ablieferungen durchführen beziehungsweise erwarten, können Sie dafür eine temporäre Halteverbotszone beantragen.

    Beschreibung

    Sie können eine Halteverbotszone beantragen. Diese ist zeitlich begrenzt. Sie können die Halteverbotszone für Umzüge beziehungsweise für das Be- und Entladen beantragen.

    Hinweise für Bünde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Umzugsfahrzeug darf ohne Ausnahmegenehmigung bei freiem Parken, im eingeschränkten Haltverbot oder in einer Ladezone abgestellt werden. Tatsächlich ist dies wegen ständig parkender Fahrzeuge oder anderer Ladetätigkeiten aber oft nicht möglich. Deshalb können Sie beantragen, dass Ihr Umzugsfahrzeug im Haltverbot in Fußgängerzonen oder in selbst eingerichteten mobilen Haltverbotszonen abgestellt werden darf.

    Online-Dienst

    Parkplatzsperrung für Umzug - Halteverbotszone Einrichten

    ID: L100002_122726577

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Bünde

    Beschreibung

    Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 13+15

    32257 Bünde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +495223161316

    Fax: +4952231616316

    E-Mail: w.ullrich@buende.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Straßenverkehrsbehörde Bünde

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 13+15

    32257 Bünde

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Hauptantrag
      • Formlos
    • Nachweise
      • Vollmacht, sofern Antrag in Vertretung gestellt wird (optional)  

    Hinweise für Bünde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können als Privatpersonen oder als Umzugsunternehmen eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Sie müssen dafür nicht persönlich in der Straßenverkehrsbehörde erscheinen.

    Voraussetzungen

    Sie müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bünde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich per formlosen Antrag stellen.

    • Der Antrag wird von der zuständigen Behörde überprüft.
    • Bei positiven Ergebnis erhalten Sie eine Genehmigung sowie eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrsschilder von der zuständigen Behörde.
    • Wichtig für die Beantragung sind
      • der Ort
      • der Zeitraum
      • die Länge in Metern
      • die Länge ist abhängig vom genutzten Fahrzeug

    Fristen

    Fristtyp:

    Dauer (bei Spanne): 14 Tage

    Bemerkung: Der Antrag muss mindestens 14 Tage vorher eingereicht werden, da 3 Tage vorab die Verkehrsschilder für die Anwohner beziehungsweise Anwohnerinnen aufgestellt werden müssen.

    Fristtyp:

    Dauer (bei Spanne): befristet

    Bemerkung: Die Erlaubnis gilt ausschließlich für den Zeitraum der auf der Anordnung angegeben ist.

    Hinweise für Bünde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin. Sie können den Antrag auch per E-Mail senden. Nachdem wir den Antrag genehmigt haben, richten Sie bitte die Haltverbotszone spätestens vier Tage - also 84 Stunden - vor dem Umzugstermin ein. Dies können Sie selbst machen oder ein Unternehmen damit beauftragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort beziehungsweise zeitnah.

    Kosten

    Kostenart:

    Kostenhöhe (variabel): von _30__ bis zu _200__

    Bezeichnung der Kosten:

    Bemerkung: Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die erforderlichen Verkehrsschilder müssen mindestens drei Tage vor Nutzung der Halteverbotszone aufgestellt werden. Die Verkehrsschilder dürfen erst nach Erhalt der Genehmigung aufgestellt werden.

    Es dürfen nur Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgestellt werden.

    Die Aufstellung der Schilder kann auch durch ein Aufstellservice erfolgen.

    Die Aufstellung ist von Ihnen in einem Aufstellungsprotokoll festzuhalten. Dort vermerken Sie den Zeitpunkt sowie den genauen Ort der Aufstellung.

    Im Schadensfall können die antragsstellenden Personen haften.

    Fremde Fahrzeuge in der eingerichteten Halteverbotszone können entfernt werden lassen.

    Zusätzliche Maßnahmen sind bei der Beantragung anzugeben, hierfür sind gegebenenfalls zusätzliche Erlaubnisse notwendig (zum Beispiel bei Container ein Sondernutzungsantrag).

    Für den Einzugs- und den Auszugsort benötigen Sie jeweils eine gesonderte Anordnung.

    Es ist abzuraten, einen Parkplatz durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle freizusperren. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken. Auch die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben.

    Im Anschluss des Umzugs beziehungsweise der An- und Ablieferung machen Sie die Schilder unwirksam. Bei Bedarf geben Sie die Schilder an die geliehene Stelle zurück.

    Hinweise für Bünde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wie muss die Haltverbotszone beschildert werden? Verwenden Sie bitte zwei tragbare Haltverbotsschilder, mit denen Sie die zu reservierende Fläche eingrenzen. Diese Schilder beschaffen Sie privat bei einer Fachfirma. Die Schilder haben wie folgt auszusehen: Auf der Vorderseite sind gut sichtbar Zusatzschilder mit der Angabe des Umzugsdatums angebracht.Auf der Rückseite stehen Name, Anschrift sowie die Telefonnummer der Berechtigten.Form, Farbe und Größe müssen den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen.Die Schildunterkante muss mindestens zwei Meter über dem Boden angebracht sein, bei Radwegen mindestens 2,20 Meter über dem Boden. In den Hinweisen und den Auflagen der Ausnahmegenehmigung finden Sie alle weiteren Details darüber, wie Sie eine Haltverbotszone einrichten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), Grundlagen des Straßenwesen VI 1 am 20.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Transport, Parkplatzabsperrung für Umzug, Halteverbotszone für Umzug, Umzug, Einrichtung einer Halteverbotszone bei Umzug, Parkplatzsperrung für Umzug, Halteverbotszone

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English