Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Temporäre Halteverbotszone beantragen

    Wenn Sie umziehen oder An- und Ablieferungen durchführen beziehungsweise erwarten, können Sie dafür eine temporäre Halteverbotszone beantragen.

    Beschreibung

    Sie können eine Halteverbotszone beantragen. Diese ist zeitlich begrenzt. Sie können die Halteverbotszone für Umzüge beziehungsweise für das Be- und Entladen beantragen.

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie benötigen ein Haltverbot für einen Umzug, einen Gerüstaufbau, eine Materiallagerung? Die Genehmigung können Sie in Datteln beim Fachdienst Verkehr beantragen. Halteverbotsschilder müssen drei volle Kalendertage vor dem Gültigkeitstag aufgestellt werden. Der Tag der Aufstellung gilt nicht als voller Tag. Für die Beschaffung, Anbringung, Unterhaltung und Entfernung sind Sie zuständig. Schilder vermieten Baustellen- und Service-Unternehmen. Bitte reichen Sie Ihren Antrag auf Einrichtung des Halteverbots mindestens 14 Tage vorher ein. Sie können den Antrag schriftlich oder digital über unser Serviceportal einreichen. Sollten Sie den Antrag schriftlich einreichen, benötigen wir folgende Informationen: Name Antragsteller*in Anschrift, Straße, Hausnummer Aufstellort Fahrbahn oder Seitenstreifen Zeitraum der Einrichtung (z. B. Montag, 10.04. von 7 bis 17 Uhr) Gebühr: Mindestens 24,00 Euro (abhängig vom Antragsumfang)
    Sie benötigen ein Haltverbot für einen Umzug, einen Gerüstaufbau, eine Materiallagerung? Die Genehmigung können Sie in Datteln beim Fachdienst Verkehr beantragen. Halteverbotsschilder müssen drei volle Kalendertage vor dem Gültigkeitstag aufgestellt werden. Der Tag der Aufstellung gilt nicht als voller Tag. Für die Beschaffung, Anbringung, Unterhaltung und Entfernung sind Sie zuständig. Schilder vermieten Baustellen- und Service-Unternehmen. Bitte reichen Sie Ihren Antrag auf Einrichtung des Halteverbots mindestens 14 Tage vorher ein. Sie können den Antrag schriftlich oder digital über unser Serviceportal einreichen. Sollten Sie den Antrag schriftlich einreichen, benötigen wir folgende Informationen: Name Antragsteller*in Anschrift, Straße, Hausnummer Aufstellort Fahrbahn oder Seitenstreifen Zeitraum der Einrichtung (z. B. Montag, 10.04. von 7 bis 17 Uhr) Gebühr: Mindestens 24,00 Euro (abhängig vom Antragsumfang)

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    ID: L100002_126725299

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    Ansprechpartner

    Stadt Datteln

    Beschreibung

    FD 3.3 Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Genthiner Str. 8

    45711 Datteln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492363107293

    E-Mail: Verkehr@stadt-datteln.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verkehr

    Beschreibung

    Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger, die Abteilung für Verkehrsangelegenheiten können Sie donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung besuchen. Sie möchten unnötige Wartezeiten vermeiden? Dann sollten Sie für diese Tage einen Termin vereinbaren. An allen anderen Tagen sind Besuche spontan und ohne Terminvereinbarung möglich. Bitte richten Sie Ihre Terminanfragen möglichst per E-Mail an verkehr@stadt-datteln.de Der Bereich Verkehrsangelegenheit ist zuständig für: Straßensperrungen: Zi. E.15, Tel. 107-414 Verkehrsangelegenheiten: Zi. E.15, Tel. 107-414 Buß- und Verwarnungsgelder (Überwachung ruhender Straßenverkehr): Zi. E.14, Tel. 107-293

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02363/107-293

    Fax:

    E-Mail: verkehr@stadt-datteln.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

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    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    • Hauptantrag
      • Formlos
    • Nachweise
      • Vollmacht, sofern Antrag in Vertretung gestellt wird (optional)  

    Voraussetzungen

    Sie müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich per formlosen Antrag stellen.

    • Der Antrag wird von der zuständigen Behörde überprüft.
    • Bei positiven Ergebnis erhalten Sie eine Genehmigung sowie eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrsschilder von der zuständigen Behörde.
    • Wichtig für die Beantragung sind
      • der Ort
      • der Zeitraum
      • die Länge in Metern
      • die Länge ist abhängig vom genutzten Fahrzeug

    Fristen

    Fristtyp:

    Dauer (bei Spanne): 14 Tage

    Bemerkung: Der Antrag muss mindestens 14 Tage vorher eingereicht werden, da 3 Tage vorab die Verkehrsschilder für die Anwohner beziehungsweise Anwohnerinnen aufgestellt werden müssen.

    Fristtyp:

    Dauer (bei Spanne): befristet

    Bemerkung: Die Erlaubnis gilt ausschließlich für den Zeitraum der auf der Anordnung angegeben ist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort beziehungsweise zeitnah.

    Kosten

    Kostenart:

    Kostenhöhe (variabel): von _30__ bis zu _200__

    Bezeichnung der Kosten:

    Bemerkung: Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die erforderlichen Verkehrsschilder müssen mindestens drei Tage vor Nutzung der Halteverbotszone aufgestellt werden. Die Verkehrsschilder dürfen erst nach Erhalt der Genehmigung aufgestellt werden.

    Es dürfen nur Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgestellt werden.

    Die Aufstellung der Schilder kann auch durch ein Aufstellservice erfolgen.

    Die Aufstellung ist von Ihnen in einem Aufstellungsprotokoll festzuhalten. Dort vermerken Sie den Zeitpunkt sowie den genauen Ort der Aufstellung.

    Im Schadensfall können die antragsstellenden Personen haften.

    Fremde Fahrzeuge in der eingerichteten Halteverbotszone können entfernt werden lassen.

    Zusätzliche Maßnahmen sind bei der Beantragung anzugeben, hierfür sind gegebenenfalls zusätzliche Erlaubnisse notwendig (zum Beispiel bei Container ein Sondernutzungsantrag).

    Für den Einzugs- und den Auszugsort benötigen Sie jeweils eine gesonderte Anordnung.

    Es ist abzuraten, einen Parkplatz durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle freizusperren. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken. Auch die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben.

    Im Anschluss des Umzugs beziehungsweise der An- und Ablieferung machen Sie die Schilder unwirksam. Bei Bedarf geben Sie die Schilder an die geliehene Stelle zurück.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), Grundlagen des Straßenwesen VI 1 am 20.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Transport, Parkplatzabsperrung für Umzug, Halteverbotszone für Umzug, Umzug, Einrichtung einer Halteverbotszone bei Umzug, Parkplatzsperrung für Umzug, Halteverbotszone

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English