Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung
Hinweise für Ahaus: Inhalte der zuständigen Stelle
Beschreibung
Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie eine Halteverbotszone beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Beladen und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.
Ohne eine vorherige Genehmigung dürfen Sie an öffentlichen Straßen keine Parkplätze eigenmächtig reservieren, beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen.
Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.
Wenn für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot gilt, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen.
In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot dürfen Sie dagegen beladen und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.
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Online-Dienst
Temporäre Halteverbotszone beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Verkehrswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr Montag bis Donnerstag: 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr Einige Mitarbeiter*innen arbeiten in Teilzeit. Während der Abwesenheit wird der Anruf weitergeleitet.In Notfällen ist der Bereitschaftsdienst des Fachbereichs außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses über die Zentrale der Feuer- und Rettungswache Ahaus, Tel. 02561 / 72-600 oder die Polizeihauptwache Ahaus, Tel. 02561 /926 48 20 erreichbar.
Stadt Ahaus
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49256172 253
E-Mail: u.heynk@ahaus.de
erforderliche Unterlagen
keine
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Formulare
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Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.
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Fristen
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Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern Ihren Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen.
Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. In der Regel müssen Sie jedoch in Vorleistung treten.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2021
Stichwörter
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