Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Temporäre Halteverbotszone beantragen

    Wenn Sie umziehen oder An- und Ablieferungen durchführen beziehungsweise erwarten, können Sie dafür eine temporäre Halteverbotszone beantragen.

    Beschreibung

    Sie können eine Halteverbotszone beantragen. Diese ist zeitlich begrenzt. Sie können die Halteverbotszone für Umzüge beziehungsweise für das Be- und Entladen beantragen.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn die örtlichen Gegebenheiten das problemlose Abstellen eines Umzugsfahrzeuges nicht ermöglichen, dann benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Sie wird grundsätzlich nur für ein Umzugsfahrzeug erteilt. Ausnahmen müssen gesondert begründet werden.

    Online-Dienst

    Temporäre Halteverbotszone beantragen

    ID: L100002_121797603

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrsgewerbliche Genehmigungsverfahren und Ausnahmegenehmigung nach StVO

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr Persönliche Vorsprachen: Montag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-26130

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern

    E-Mail:

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Hauptantrag
      • Formlos
    • Nachweise
      • Vollmacht, sofern Antrag in Vertretung gestellt wird (optional)  

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    AntragsvordruckDieser kann hier auf der Seite heruntergeladen werden. Sie können aber auch einen formlosen schriftlichen Antrag stellen, der folgende Angaben enthalten muss:Name, Anschrift, Rufnummer, FaxnummerBitte geben Sie an, wo Sie per Telefon oder Fax auch tagsüber erreichbar sind!UmzugsdatumDauer des UmzugsUhrzeit von ... bis ...Beschreibung der örtlichen GegebenheitenWie ist die Verkehrsbeschilderung beziehungsweise örtliche Situation an der Stelle, an der das Umzugsfahrzeug abgestellt werden soll? Gibt es ein Halteverbot, einen Parkscheinautomat, Parkbuchten, oder dergleichen? Für die Errichtung einer mobilen HaltverAngaben zu der Länge der HalteverbotszoneEin normaler Lastkraftwagen mit zulässigem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen benötigt etwa 15 Meter.

    Voraussetzungen

    Sie müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich per formlosen Antrag stellen.

    • Der Antrag wird von der zuständigen Behörde überprüft.
    • Bei positiven Ergebnis erhalten Sie eine Genehmigung sowie eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrsschilder von der zuständigen Behörde.
    • Wichtig für die Beantragung sind
      • der Ort
      • der Zeitraum
      • die Länge in Metern
      • die Länge ist abhängig vom genutzten Fahrzeug

    Fristen

    Fristtyp:

    Dauer (bei Spanne): 14 Tage

    Bemerkung: Der Antrag muss mindestens 14 Tage vorher eingereicht werden, da 3 Tage vorab die Verkehrsschilder für die Anwohner beziehungsweise Anwohnerinnen aufgestellt werden müssen.

    Fristtyp:

    Dauer (bei Spanne): befristet

    Bemerkung: Die Erlaubnis gilt ausschließlich für den Zeitraum der auf der Anordnung angegeben ist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort beziehungsweise zeitnah.

    Kosten

    Kostenart:

    Kostenhöhe (variabel): von _30__ bis zu _200__

    Bezeichnung der Kosten:

    Bemerkung: Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gebühren für das Einrichten einer mobilen Haltverbotszone:ein/erster Umzugstag 36 Eurojeder weitere Umzugstag zusätzlich 18 Eurobei Einsatz eines Außenaufzuges zusätzlich 14 Eurobei notwendiger Ortsbesichtigung zusätzlich 48 Euro (zuzüglich 6 Euro Fahrtkostenpauschale)bei besonderem Aufwand (Abstimmung mit Polizei oder anderen Ämtern) zusätzlich je angefangene Viertelstunde 12 EuroGebühren für das Abstellen eines Fahrzeuges im Haltverbot/in der Fußgängerzone:ein/erster Umzugstag 28 Eurojeder weitere Umzugstag zusätzlich 14 Eurobei Einsatz eines Außenaufzuges zusätzlich 14 Eurobei notwendiger Ortsbesichtigung zusätzlich 48 Euro (zuzüglich 6 Euro Fahrtkostenpauschale)bei besonderem Aufwand (Abstimmung mit Polizei oder anderen Ämtern) zusätzlich je angefangene Viertelstunde 12 EuroHinweis:Sollte eine Änderung der bereits erteilten Ausnahmegenehmigung erforderlich werden, zum Beispiel bei Datums-, Uhrzeit- oder Adressänderungen, so werden hierfür weitere Gebühren in Höhe von 8,50 Euro erhoben.Die Verwaltungsgebühr müssen Sie nach Erhalt der Genehmigung überweisen. In der Genehmigung steht ein Kassenzeichen, das Sie bei Überweisung auf das dort ebenfalls genannte Konto angeben müssen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die erforderlichen Verkehrsschilder müssen mindestens drei Tage vor Nutzung der Halteverbotszone aufgestellt werden. Die Verkehrsschilder dürfen erst nach Erhalt der Genehmigung aufgestellt werden.

    Es dürfen nur Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgestellt werden.

    Die Aufstellung der Schilder kann auch durch ein Aufstellservice erfolgen.

    Die Aufstellung ist von Ihnen in einem Aufstellungsprotokoll festzuhalten. Dort vermerken Sie den Zeitpunkt sowie den genauen Ort der Aufstellung.

    Im Schadensfall können die antragsstellenden Personen haften.

    Fremde Fahrzeuge in der eingerichteten Halteverbotszone können entfernt werden lassen.

    Zusätzliche Maßnahmen sind bei der Beantragung anzugeben, hierfür sind gegebenenfalls zusätzliche Erlaubnisse notwendig (zum Beispiel bei Container ein Sondernutzungsantrag).

    Für den Einzugs- und den Auszugsort benötigen Sie jeweils eine gesonderte Anordnung.

    Es ist abzuraten, einen Parkplatz durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle freizusperren. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken. Auch die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben.

    Im Anschluss des Umzugs beziehungsweise der An- und Ablieferung machen Sie die Schilder unwirksam. Bei Bedarf geben Sie die Schilder an die geliehene Stelle zurück.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), Grundlagen des Straßenwesen VI 1 am 20.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Transport, Parkplatzabsperrung für Umzug, Halteverbotszone für Umzug, Umzug, Einrichtung einer Halteverbotszone bei Umzug, Parkplatzsperrung für Umzug, Halteverbotszone

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English