Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Für das Be- und Entladen vor dem Haus bei einem Umzug können Sie eine Halteverbotszone einrichten.

    Beschreibung

    Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie eine Halteverbotszone beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Beladen und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.

    Ohne eine vorherige Genehmigung dürfen Sie an öffentlichen Straßen keine Parkplätze eigenmächtig reservieren, beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen.

    Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

    Wenn für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot gilt, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen.

    In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot dürfen Sie dagegen beladen und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie zu einem bestimmten Termin eine freie Anfahrtszone etwa für Umzüge oder Baustellenbelieferungen benötigen, können Sie ein vorübergehendes Haltverbot beantragen. Ohne vorherige Genehmigung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung) sind Verkehrsschilder nicht gültig und dürfen auch nicht aufgestellt werden. Sobald Sie die Genehmigung bekommen haben, müssen Sie die Haltverbotsschilder selbst beschaffen, aufstellen und nach dem Termin wieder entfernen. Die Haltverbote müssen spätestens am dritten Tag vor dem geplanten Gültigkeitsdatum aufgestellt sein. Wenn Sie die Haltverbotsschilder aufstellen, müssen Sie die Kennzeichen und weitere Merkmale der Fahrzeuge notieren, die zu diesem Zeitpunkt dort parken. Tipps bei Umzügen:Prüfen Sie, ob Sie die Anfahrtszone selbst freihalten können, indem Sie Ihr eigenes Fahrzeug dort abstellen und die Lücke "reservieren", bis der Möbelwagen kommt. Hinweise: Das gewünschte Haltverbot ist zu befristen. Die maximal mögliche Dauer beträgt für Umzüge: 3 Kalendertage für Film- oder Fernsehaufnahmen: 7 Kalendertage für Baustellenbelieferung: 365 Kalendertage

    Online-Dienste

    Ausnahmegenehmigung für den Straßenraum zum Parken und Halten

    ID: L100002_122581393

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    Sprache

    Deutsch

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    Temporäre Halteverbotszone beantragen

    ID: L100002_128833631

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Grevenbroich

    Beschreibung

    Stadtbetriebe Grevenbroich AöR -Verkehrslenkung-

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Paul-Edelmann-Straße 2

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492181-608-265

    E-Mail: Verkehrslenkung@stadtbetriebe-grevenbroich.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Straßenverkehrsamt Neuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberstraße 91

    41460 Neuss

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    SBG - Straßenbau und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Paul-Edelmann-Straße 2

    41515 Grevenbroich

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können das zur Verfügung stehende Antragsformular nutzen oder einen formlosen Antrag stellen. Dieser muss Angaben enthalten zu Name der Antragstellerin bzw. des Antragstellers Anschrift, Straße und Hausnummer Aufstellort Örtlicher Geltungsbereich des Haltverbots (Hausnummernbereich) Wochentag und Uhrzeit (beispielsweise Montag, den ... 7.00 bis 17.00 Uhr) gegebenenfalls Handskizze mit genauen Angaben zu Position und Länge des Haltverbots

    Voraussetzungen

    keine

    Hinweise für Rhein-Kreis Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    Über unser Portal können Sie ausschließlich Ausnahmegenehmigungen für die Gemeinde Rommerskirchen stellen. Ausnahmegenehmigungen für die kreisangehörigen Städte Neuss, Dormagen, Grevenbroich, Korschenbroich, Kaarst, Jüchen und Meerbusch sind bei der jeweiligen Stadtverwaltung einzureichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Den Antrag können Sie formlos per E-Mail, Fax oder Post stellen. Sie können uns auch persönlich besuchen. Die Beauftragung einer anderen Person ist mittels Vollmacht möglich.

    Fristen

    Sie müssen die Halteverbotsschilder mindestens 4 Tage vor dem Umzugstermin aufstellen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Beantragung der Genehmigung muss schriftlich circa 14 Tage vorher erfolgen. Bitte berücksichtigen Sie bei der Zeitplanung, dass Sie die Genehmigung rechtzeitig brauchen, um die Schilder spätestens volle 3 Tage vor dem Gültigkeitsdatum aufstellen zu können. Die Bearbeitungszeit verkürzt sich, wenn Sie bereits eine Genehmigung haben und Sie nachträglich nur den Zeitraum verlängern oder verschieben müssen. Nur wenn alle Angaben vollständig sind, können wir Ihren Antrag bearbeiten. Eine sofortige Mitnahme der Genehmigung ist nicht möglich.

    Kosten

    mindestens EUR 10,20 Die Gebühren ergeben sich aus den kommunalen Satzungen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern Ihren Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen.

    Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. In der Regel müssen Sie jedoch in Vorleistung treten.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Aufstellung der angeordneten Verkehrszeichen erfolgt nicht durch die Stadtverwaltung Grevenbroich bzw. die Grevenbroicher Stadtbetriebe. Entsprechende Schilder können Sie bei den Umzugsspeditionen oder Baustellen-Service-Firmen ausleihen bzw. von diesen aufstellen lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Transport, Be- und Entladezone, Parkplatzreservierung, Be- und Entladen, Ausnahmegenehmigung, Einrichtung einer Halteverbotszone bei Umzug, Parkplatzsperrung für Umzug, Einrichtung einer Halteverbotszone bei Umzug, Parkplatzabsperrung für Umzug, Halteverbotszone, Erlaubnis, Parkplatzsperrung, Genehmigung, Halteverbotszone, Halteverbot, Beladen, Entladen, Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung, Umzug, Halteverbotszone für Umzug, Parkplatzabsperrung für Umzug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English