Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer*in nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

    Beschreibung

    "Blauer Parkausweis" 

    Der "Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung" auf blauem Grund wird als europäischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten und einigen weiteren Staaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel:

    • bis zu 3 Stunden parken bei eingeschränktem Haltverbot (Zeichen 286, 290 StVO)
    • unter bestimmten Voraussetzungen parken in verkehrsberuhigten Bereichen
    • bis zu 3 Stunden parken auf Bewohnerparkplätzen

    "Oranger Parkausweis"

    Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol). Ansonsten gelten mit dem bundesweit gültigen orangen "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" die gleichen Parkerleichterungen wie beim blauen Ausweis. 

    Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sind Sie schwerbehindert und haben einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" oder "Bl" oder einen entsprechenden Bescheid des Versorgungsamtes bzw. des Kreises Unna? Dann können Sie einen Schwerbehindertenparkausweis beantragen. Dieser berechtigt Sie dazu verschiedene Parkerleichterungen europaweit zu nutzen.

    Online-Dienste

    Schwerbehinderten - Parkerleichterung (blauer Parkausweis) (Antrag)

    ID: L100002_123671088

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Schwerbehinderten - Parkerleichterung ohne "aG" (orangener Parkausweis) (Antrag)

    ID: L100002_123671666

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-250

    E-Mail: buergerservice@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Fax: buergerservice@stadt-schwerte.

    E-Mail: 0 23 04 / 104-250

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
    • für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild (neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm)
    • für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)

    Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamtes bzw. des Kreises Unna Passfoto

    Formulare

    Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schwerbehinderten - Parkerleichterung (blauer Parkausweis) (Antrag)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Straßenverkehrsordnung

    Kosten

    kostenlos

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Stichwörter

    Parkausweis für Schwerbehinderte, oranger Ausweis, Parkerlaubnis, SB-Ausweis, EU-Ausweis, Behindertenparkplatz, Parkausweis für Schwerbehinderte, blauer Ausweis, Parkberechtigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English