Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer*in nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

    Beschreibung

    "Blauer Parkausweis" 

    Der "Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung" auf blauem Grund wird als europäischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten und einigen weiteren Staaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel:

    • bis zu 3 Stunden parken bei eingeschränktem Haltverbot (Zeichen 286, 290 StVO)
    • unter bestimmten Voraussetzungen parken in verkehrsberuhigten Bereichen
    • bis zu 3 Stunden parken auf Bewohnerparkplätzen

    "Oranger Parkausweis"

    Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol). Ansonsten gelten mit dem bundesweit gültigen orangen "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" die gleichen Parkerleichterungen wie beim blauen Ausweis. 

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie die Voraussetzungen für die Beantragung eines Parkausweises für Behinderte nicht erfüllen, d. h. Ihnen die Merkzeichen "aG" und "BI" nicht zuerkannt sind, haben Sie die Möglichkeit unter den u. g. Bedingungen einen Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen zu beantragen.1. schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "B und G" und einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).2. schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "B und G" und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf des Gehvermögen auswirken) und gleichzeitigeinem Grad der Behinderung von wenigestens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.3. schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegt.4. schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt. Das Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen wird nicht von der Straßenverkehrsbehörde geprüft. Auch ein hausärztliches oder fachärztliches Gutachten reicht für die Erteilung des Parkausweises nicht aus. Zur Bestätigung der Voraussetzungen ist eine Stellungnahme der Abteilung Soziales, Schwerbehindertenangelegenheiten der Kreisverwaltung Paderborn erforderlich. Die Anforderung der Stellungnahme erfolgt durch die Stadt Paderborn. Bitte beachten Sie, dass es bei der Kreisverwaltung aufgrund der aktuellen Pandemiesituation zu Verzögerungen kommt, wodurch die Bearbeitung länger dauert als im Normalfall. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine Parkerleichterung (oranger Parkausweis) entweder für das Bundesgebiet oder für Nordrhein-WestfalenDie Ausnahmegenehmigung berechtigt u. a. zum Parken- im eingeschränkten Haltverbot (bis zu 3 Stunden) - auf Bewohnerparkplätzen (bis zu 3 Stunden)- an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung,Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.Diese Ausnahmegenehmigung gilt nicht für Parkplätze mit Zusatzzeichen (Rollstuhlfahrersymbol).Gültigkeit: Solange wie Ihr Schwerbehindertenausweis gültig ist, max. jedoch 5 Jahre.

    Online-Dienste

    Parkausweis für Behinderte (EU-Ausweise blau)

    ID: L100002_123477832

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (orange)

    ID: L100002_123477850

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung

    Beschreibung

    Die Abteilung Verkehrssicherung ist zuständig für die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs. Sie ordnet verkehrsregelnde Maßnahmen an, wenn Begründeten Bürgerbeschwerden durch eine solche Anordnung abgeholfen werden kann. Durch die Einrichtung einer Baustelle eine Anordnung erforderlich ist (z.B. in Form von Straßensperrungen, Umleitungen). Eine Anordnung für die Durchführung einer Veranstaltung erforderlich ist. Verkehrsregelnde Maßnahmen zur Unfallverhütung geboten sind. Eine verkehrsregelnde Maßnahme für die Durchführung eines Umzuges erforderlich ist (Halteverbotszone). Dies geschieht in Zusammenarbeit mit dem Straßenbaulastträger und der Polizei. Die Abteilung ist auch zuständig für die Entgegennahme von Anzeigen für kleinere Brauchtumsveranstaltungen (Martinsumzüge, Maibaum-Aufstellen und kleine Schützenfeste). Die Verkehrssicherung erteilt Erlaubnisse bei größeren Veranstaltungen, die entweder sehr viele Teilnehmer haben und/ oder einen entscheidenden Eingriff in den öffentlichen Straßenverkehr darstellen. Dies erfolgt in enger Absprache mit der Polizei (z.B. größere Schützenfeste, Sportveranstaltungen, große Stadtfeste). Bei der Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen im Rahmen einer Veranstaltung werden Sondernutzungserlaubnisse erteilt (z.B. bei Straßenfesten). Ebenso erfolgt die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen bei Infoständen, Warenauslagen vor Geschäften oder Außenflächen von Gaststätten und Cafes. Die Abteilung ist ebenfalls zuständig für die Erteilung zahlreicher Arten von Ausnahmegenehmigungen, z.B. in den Bereichen des Bewohner- und Schwerbehindertenparkens oder der Ausnahmegenehmigungen für Handwerker. Zur Abgrenzung der Hinweis: Sondernutzungen bei Bauvorhaben (z. B. Lagerung von Material, Kranaufstellung, Containerdienst etc.) sind dem Straßen- und Brückenbauamt zugeordnet.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 28/30 (ehe

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
    • für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild (neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm)
    • für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Beantragung ist schriftlich oder online möglich. Für die Onlinebeantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten unter "Onlinedienstleistung". Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:- Antragsformular (bei schriftlicher Antragstellung/siehe Downloads)- Schwerbehindertenausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Kosten

    kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Geltungsbereich richtet sich nach der Art der Merkzeichen im Schwebehindertenausweis. Ist das Merkmal "B" ("Begleitperson") eingetragen, ist der Ausweis bundesweit gültig. Fehlt das Merkmal "B", darf er nur in NRW genutzt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Stichwörter

    Parkausweis für Schwerbehinderte, oranger Ausweis, Parkerlaubnis, SB-Ausweis, EU-Ausweis, Behindertenparkplatz, Parkausweis für Schwerbehinderte, blauer Ausweis, Parkberechtigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English