Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer*in nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

    Beschreibung

    "Blauer Parkausweis" 

    Der "Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung" auf blauem Grund wird als europäischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten und einigen weiteren Staaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel:

    • bis zu 3 Stunden parken bei eingeschränktem Haltverbot (Zeichen 286, 290 StVO)
    • unter bestimmten Voraussetzungen parken in verkehrsberuhigten Bereichen
    • bis zu 3 Stunden parken auf Bewohnerparkplätzen

    "Oranger Parkausweis"

    Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol). Ansonsten gelten mit dem bundesweit gültigen orangen "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" die gleichen Parkerleichterungen wie beim blauen Ausweis. 

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Im Bürgerbüro können Inhaber eines Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) und/oder "Bl" (blind) einen Parkausweis (blau) beantragen. Sollten Sie nicht über diese Merkzeichen verfügen, besteht die Möglichkeit, eine Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen - Oranger Parkausweis - zu gewähren. Er ermöglicht bundesweite Parkerleichterungen wie zum Beispiel: bis zu 3 Stunden parken bei eingeschränktem Halteverbot (Zeichen 286, 290 StVO) unter bestimmten Voraussetzungen parken in verkehrsberuhigten Bereichen bis zu 3 Stunden parken auf Bewohnerparkplätzen

    Online-Dienste

    Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen "Blauer Parkausweis"

    ID: L100002_129040928

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    Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen "Oranger Parkausweis"

    ID: L100002_129040925

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    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Bereich Ordnung und Soziales / Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreishausstraße 2 - 4

    32312 Lübbecke

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bereich Ordnung und Soziales / Verkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreishausstraße 2 - 4

    32312 Lübbecke

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05741 276-350

    E-Mail: verkehrsbehoerde@luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
    • für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild (neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm)
    • für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind für Bevollmächtige: Schriftliche Vollmacht und Personalausweis der Person, die den Antrag stellt (auch in beglaubigter Kopie)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO)

    Kosten

    kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe des abgestellten Autos ausgelegt und die Ausnahmegenehmigung immer mitgeführt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Stichwörter

    Parkausweis für Schwerbehinderte, oranger Ausweis, Parkerlaubnis, SB-Ausweis, EU-Ausweis, Behindertenparkplatz, Parkausweis für Schwerbehinderte, blauer Ausweis, Parkberechtigung

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English