Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer*in nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

    Beschreibung

    "Blauer Parkausweis" 

    Der "Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung" auf blauem Grund wird als europäischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten und einigen weiteren Staaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel:

    • bis zu 3 Stunden parken bei eingeschränktem Haltverbot (Zeichen 286, 290 StVO)
    • unter bestimmten Voraussetzungen parken in verkehrsberuhigten Bereichen
    • bis zu 3 Stunden parken auf Bewohnerparkplätzen

    "Oranger Parkausweis"

    Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol). Ansonsten gelten mit dem bundesweit gültigen orangen "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" die gleichen Parkerleichterungen wie beim blauen Ausweis. 

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schwerbehinderte Menschen und Blinde können in der Bürgerberatung Lage eine Parkerleichterung erhalten. Hierbei gibt es zwei unterschiedliche Arten der zu beantragten Parkausweise: Parkausweis für Schwerbehinderte mit Merkzeichen aG und Bl Parkausweis für Schwerbehinderte ohne Merkzeichen aG und Bl Parkausweis für Schwerbehinderte mit Merkzeichen aG und Bl Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "aG" oder "Bl" aufweist und Sie in Lage mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, können Sie im Bürgerservice eine Parkerleichterung (blauer Parkausweis) erhalten. Diesen Parkausweis müssen Sie während des Parkens gut sichtbar hinter Ihrer Windschutzscheibe auslegen. Seine Gültigkeitsdauer entspricht die des Schwerbehindertenausweises, das heißt, er gilt vom Tag der Ausstellung bzw. Verlängerung bis zu dem Datum, an dem der Schwerbehindertenausweis abläuft. Der Parkausweis gilt in ganz Deutschland und wird auch in europäischen Ländern anerkannt. Parkausweis für Schwerbehinderte ohne Merkzeichen aG und Bl Schwerbehinderte Menschen, die keine außergewöhnliche Gehbehinderung haben, können unter bestimmten Voraussetzungen eine andere Form der Parkerleichterung erhalten, nämlich die "Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46 Absatz 1 Nummer 11 StVO" (orangener Parkausweis).Der orange bundeseinheitliche Parkausweis für Schwerbehinderte ohne Merkzeichen aG und Bl sieht eine Vielzahl von Parkerleichterungen vor. Das Parken auf speziellen Schwerbehindertenparkplätzen ist jedoch nicht gestattet.Folgender Berechtigtenkreis kann im Bürgerservice einen orangenen Parkausweis beantragen: Schwerbehinderung mit Merkzeichen G und B im Schwerbehindertenausweis und einem anerkannten Grad der Behinderung von mind. 80 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) Schwerbehinderung mit Merkzeichen G und B im Schwerbehindertenausweis und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen ( und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von mind. 50 % für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis Ulkerosa mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 60 % Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und Harnableitung) und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 70 %

    Online-Dienst

    Parkausweis für Schwerbehinderte

    ID: L100002_123256737

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Kontakt

    Fax: 05232 601-9330

    Telefon Festnetz: 05232 601-330

    E-Mail: infobs@lage.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    BürgerService

    Beschreibung

    Der BürgerService (Haupteingang Kreishaus) ist Ihr zentraler Kontakt zum Kreis Lippe - hier erhalten Sie persönlich, telefonisch, per E-Mail oder Post Informationen und Auskünfte zu allen Dienstleistungen des Kreises. Wir halten auch verschiedene Antragsformulare für Sie bereit.Bei uns können Sie beispielsweise Verpflichtungserklärungen für ausländische Besucher abgeben, Ihren elektronischen Aufenthaltstitel abholen, Parkausweise für Menschen mit Behinderung beantragen oder Zeugnisse beglaubigen lassen.Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Öffnungszeiten

    ** Terminvereinbarung erforderlich **Mo. 07:30 - 16:30 UhrDi. 07:30 - 16:30 UhrMi. 07:30 - 16:30 UhrDo. 07:30 - 18:00 UhrFr. 07:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 5231 63011-1010

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-300

    E-Mail: Buergerservice@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 26.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
    • für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild (neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm)
    • für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Parkausweis für Schwerbehinderte mit Merkzeichen aG und Bl aktuelles Lichtbild Schwerbehindertenausweis Personalausweis Parkausweis für Schwerbehinderte ohne Merkzeichen aG und Bl Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G", einen Grad der Behinderung von 70% Personalausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 46 Absatz 1 Nummer 11 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung)

    Kosten

    kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Parkberechtigung ist nicht an das Kraftfahrzeug gebunden. Sie wird für die betreffende Person ausgestellt Die Berechtigung ist max. 5 Jahre gültig (längstens jedoch bis zum Ablauf des Schwerbehindertenausweises)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Stichwörter

    Parkausweis für Schwerbehinderte, oranger Ausweis, Parkerlaubnis, SB-Ausweis, EU-Ausweis, Behindertenparkplatz, Parkausweis für Schwerbehinderte, blauer Ausweis, Parkberechtigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English