Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer*in nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

    Beschreibung

    "Blauer Parkausweis" 

    Der "Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung" auf blauem Grund wird als europäischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten und einigen weiteren Staaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel:

    • bis zu 3 Stunden parken bei eingeschränktem Haltverbot (Zeichen 286, 290 StVO)
    • unter bestimmten Voraussetzungen parken in verkehrsberuhigten Bereichen
    • bis zu 3 Stunden parken auf Bewohnerparkplätzen

    "Oranger Parkausweis"

    Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol). Ansonsten gelten mit dem bundesweit gültigen orangen "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" die gleichen Parkerleichterungen wie beim blauen Ausweis. 

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie eine Behinderung haben, können Sie einen Antrag auf einen Parkausweis oder eine Befreiung beim Kreis Herford oder der für Sie zuständigen Behörde stellen. Wenn Sie in Löhne wohnen, beantragen Sie den Parkausweis oder die Befreiung im Rathaus der Stadt Löhne. Sie brauchen nicht persönlich vorbeizukommen, der Antrag kann schriftlich gestellt werden. Nachdem wir Ihren Antrag bearbeitet haben, erhalten Sie Ihren Parkausweis. Auf diesem sehen Sie, welche Parkerleichterung er beinhaltet. Sie haben einen Schwerbehindertenausweis ohne die Merkzeichen "aG" oder "BL"? Dann haben Sie leider keinen Anspruch auf einen Parkausweis. Allerdings können schwerbehinderte Personen Parkerleichterungen erhalten. Wir prüfen für Sie die Voraussetzungen, wenn Sie einen formlosen Antrag stellen. Legen Sie bitte eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises bei. Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" oder "BL", weil Sie zum Beispiel eine beidseitige Amelie oder Phokomelie oder eine vergleichbare Funktionseinschränkung haben? Damit haben Sie einen Anspruch auf einen Parkausweis.

    Online-Dienst

    Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen

    ID: L100002_123357381

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.1 Ordnungsamt, Gewerbe, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
    • für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild (neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm)
    • für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    blauer Parkausweis / Parkplakette Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "aG" oder "BL" des Versorgungsamtes (Kreis Herford) Personalausweis oder Reisepass Lichtbild (35 mm x 45 mm) (das Selbstbedienungsterminal im Wartebereich des Bürgerbüros kann dafür nicht genutzt werden, da dieses die Bilder nur online zur Verfügung stellt) oranger Parkausweis Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "G", einen Grad der Behinderung von mindestens 70 und Stellungnahme des Kreises Herford, Team Schwerbehinderung Personalausweis oder Reisepass Morbus-Crohn-Kranke und Colitis-Ulkerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 60 (Stellungnahme des Kreises Herford, Team Schwerbehinderung erforderlich) Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 70 (Stellungnahme des Kreises Herford, Team Schwerbehinderung erforderlich) Bei einer Verlängerung des Parkausweises müssen zudem der abgelaufene Parkausweis sowie die ausgehändigte Ausnahmegenehmigung eingereicht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, Erlasse

    Kosten

    kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die orangene Parkerleichterung berechtigt nicht zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, er bietet Ihnen jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Stichwörter

    Parkausweis für Schwerbehinderte, oranger Ausweis, Parkerlaubnis, SB-Ausweis, EU-Ausweis, Behindertenparkplatz, Parkausweis für Schwerbehinderte, blauer Ausweis, Parkberechtigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English