Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer*in nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

    Beschreibung

    "Blauer Parkausweis" 

    Der "Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung" auf blauem Grund wird als europäischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten und einigen weiteren Staaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel:

    • bis zu 3 Stunden parken bei eingeschränktem Haltverbot (Zeichen 286, 290 StVO)
    • unter bestimmten Voraussetzungen parken in verkehrsberuhigten Bereichen
    • bis zu 3 Stunden parken auf Bewohnerparkplätzen

    "Oranger Parkausweis"

    Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol). Ansonsten gelten mit dem bundesweit gültigen orangen "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" die gleichen Parkerleichterungen wie beim blauen Ausweis. 

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Blauer Parkausweis mit Rollstuhlfahrer-Symbol (gilt in der EU): Schwerbehinderte Menschen mit Schwerbehindertenausweis können mit bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen einen kostenfreien europäischen blauen Parkausweis erhalten. Der blaue Parkausweis berechtigt zum Beispiel zum Parken auf Behindertenparkplätzen, im eingeschränkten Halteverbot, auf Anwohnerparkplätzen oder an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr. Voraussetzungen sind: gültiger Schwerbehinderten-Ausweis und außergewöhnliche Gehbehinderung mit Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis oder Blindheit mit Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis oder beidseitige Amelie oder Phokomelie bzw. vergleichbare Funktionseinschränkungen. Der blaue Parkausweis ist maximal 5 Jahre gültig und kann bei den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden Ihres Wohnortes oder bei der Abteilung Straßenverkehr des Kreises Gütersloh verlängert werden. Für eine Verlängerung sind der gültige Schwerbehindertenausweis und der abgelaufene Parkausweis mit Ausnahmegenehmigung vorzulegen. Orangener Parkausweis (gilt in Deutschland): In seltenen Ausnahmefällen mit ganz spezifischen Einschränkungen kann ein kostenfreier orangener Parkausweis zugeteilt werden. Der orangene Parkausweis berechtigt zum Beispiel zum Parken im eingeschränkten Halteverbot, auf Anwohnerparkplätzen oder an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr. Voraussetzungen sind: gültiger Schwerbehinderten-Ausweis und Merkzeichen G (und ggf. B) und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) oder Merkzeichen G (und ggf. B) und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane oder Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt oder künstlicher Darmausgang und zugleich künstliche Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt. Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" benötigen für Ihre Fahrzeug keine Feinstaubplakette. Detailauskünfte zu blauem oder orangenem Parkausweis erhalten Sie gerne unter 05241/85-1269 oder über die Emailadresse Parkausweise_Schwerbehinderte@kreis-guetersloh.de

    Online-Dienste

    Parkausweis für Schwerbehinderte

    ID: L100002_121976991

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    Deutsch

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    Schwerbehindertenparkausweis #OnlineDL#

    ID: L100002_123599005

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    Deutsch

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    Schwerbehindertenparkausweis #OnlineDL#

    ID: L100002_129102932

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

    Beschreibung

    Die Abteilung Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr nimmt eine Vielzahl ordnungsbehördlicher Aufgaben wahr. So ist sie allgemein für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Rheda-Wiedenbrück zuständig. Sie überwacht die Einhaltung von Vorschriften im Bereich des Gewerbe- und Gaststättenwesens, Marktwesens, des Immissionsschutzes und Landeshundegesetzes. Außerdem übernimmt die Abteilung die Aufgaben der Straßenvekehrsbehörde und ist z.B. für die Verkehrslenkung und Verkehrssicherheit zuständig und überwacht den sog. "ruhenden Verkehr". Auch Verwaltungsaufgaben im Bereich Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz werden von den Mitarbeiter*innen der Abteilung erledigt. Der kommunale Ordnungsdienst übernimmt die Außendienstaufgaben der Abteilung zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Rathaus Rheda

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    2.2.4: Verkehrslenkung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Bauteil 7

    Kontakt

    Fax: 05241 85-31200

    Telefon Festnetz: 05241 85-1200

    E-Mail: verkehrssicherung@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
    • für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild (neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm)
    • für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei der Antragstellung werden für den blauen Parkausweis folgende Unterlagen benötigt: Gültiger Schwerbehindertenauswei Aktuelles Foto (nicht erforderlich bei Kindern unter 12 Jahren) Für die Ausstellung eines orangenen Parkausweises wird zunächst Rücksprache mit dem Kreis Gütersloh gehalten, ob die Voraussetzungen zur Erteilung der Genehmigung vorliegen. Sollten diese vorliegen, werden keine weiteren Unterlagen benötigt.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können den blauen Parkausweis erhalten, wenn Sie schwerbehindert sind und entweder außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis) oder blind (Merkzeichen "Bl" im Schwerbehindertenausweis) sind oder beidseitige Amelie oder Phokomelie oder vergleichbare Funktionseinschränkungen haben. Einen orangenen Parkausweis können Sie erhalten, wenn Sie schwerbehindert sind und entweder allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) ein GdB von wenigstens 80 vorliegt und die Merkzeichen "G" und "B" festgestellt sind oder allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) ein GdB von wenigstens 70 und gleichzeitig für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane ein GdB von wenigstens 50 vorliegt und die Merkzeichen "G" und "B" festgestellt sind oder an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt bin und hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt oder einen künstlichen Darmausgang und eine künstliche Harnableitung haben und hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können den Antrag online, schriftlich oder persönlich stellen. Online-Antrag: Unter dem Punkt "Dienste" finden Sie den Online-Antrag, welcher durch die notwendigen Abfragen führt. Die erforderlichen Nachweise können direkt hochgeladen oder später nachgereicht werden. Schriftlicher Antrag: Einen Antragsvordruck finden Sie in der Rubrik "Downloads". Diesen können Sie uns ausgefüllt und unterschrieben mit den erforderlichen Nachweisen per Post zukommen lassen. Persönliche Antragstellung: Eine Antragstellung ist auch persönlich im Rathaus Rheda möglich. Bitte bringen Sie hierzu die erforderlichen Unterlagen mit. Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Weiterer Verfahrensablauf: Ihr Antrag wird entsprechend geprüft. Eventuelle Rückfragen werden für Sie mit dem Kreis Gütersloh gehalten. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, wird die Ausnahmegenehmigung erstellt und Ihnen per Post zugeschickt.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Wochen bei orangenen Parkausweisen deutlich länger, da Rücksprache mit dem Kreis gehalten werden muss.

    Kosten

    kostenlos

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Stichwörter

    Parkausweis für Schwerbehinderte, oranger Ausweis, Parkerlaubnis, SB-Ausweis, EU-Ausweis, Behindertenparkplatz, Parkausweis für Schwerbehinderte, blauer Ausweis, Parkberechtigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English