Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer*in nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

    Beschreibung

    "Blauer Parkausweis" 

    Der "Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung" auf blauem Grund wird als europäischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten und einigen weiteren Staaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel:

    • bis zu 3 Stunden parken bei eingeschränktem Haltverbot (Zeichen 286, 290 StVO)
    • unter bestimmten Voraussetzungen parken in verkehrsberuhigten Bereichen
    • bis zu 3 Stunden parken auf Bewohnerparkplätzen

    "Oranger Parkausweis"

    Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol). Ansonsten gelten mit dem bundesweit gültigen orangen "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" die gleichen Parkerleichterungen wie beim blauen Ausweis. 

    Hinweise für Radevormwald: Inhalte der zuständigen Stelle

    Den Parkausweis für Schwerbehinderte können Personen beantragen, deren Schwerbehindertenausweis folgende Zusatzeinträge aufweist: aG = außergewöhnliche Gehbehinderung BL = Blinde Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Parkerleichterung auch für schwerbehinderte Menschen außerhalb der "aG"-Regelung möglich.

    Online-Dienst

    Parkausweis für schwerbehinderte Menschen

    ID: L100002_129074803

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenfuhrstr. 13

    42477 Radevormwald

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
    • für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild (neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm)
    • für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)

    Hinweise für Radevormwald: Inhalte der zuständigen Stelle

    beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises ein Lichtbild

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Radevormwald: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 46 StVO

    Kosten

    kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Radevormwald: Inhalte der zuständigen Stelle

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Stichwörter

    Parkausweis für Schwerbehinderte, oranger Ausweis, Parkerlaubnis, SB-Ausweis, EU-Ausweis, Behindertenparkplatz, Parkausweis für Schwerbehinderte, blauer Ausweis, Parkberechtigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English