Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer*in nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

    Beschreibung

    "Blauer Parkausweis" 

    Der "Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung" auf blauem Grund wird als europäischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten und einigen weiteren Staaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel:

    • bis zu 3 Stunden parken bei eingeschränktem Haltverbot (Zeichen 286, 290 StVO)
    • unter bestimmten Voraussetzungen parken in verkehrsberuhigten Bereichen
    • bis zu 3 Stunden parken auf Bewohnerparkplätzen

    "Oranger Parkausweis"

    Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol). Ansonsten gelten mit dem bundesweit gültigen orangen "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" die gleichen Parkerleichterungen wie beim blauen Ausweis. 

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG) und Blinden (BL) - die Merkzeichen "aG" und "BL" befinden sich auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises - können Ausnahmegenehmigungen zur Bewilligung von Parkberechtigungen erteilt werden. Gleiches gilt für Schwerbehinderte mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen. Die Gültigkeit der Parkberechtigung ist abhängig von der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises, max. jedoch 5 Jahre. Die Parkberechtigung ist personengebunden und nicht auf ein Fahrzeug eingegrenzt, sie kann auch genutzt werden, wenn z.B. ein Angehöriger die berechtigte Person fährt. Es steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung.

    Online-Dienste

    Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (Orangefarbener Parkausweis)

    ID: L100002_123160969

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen (Blauer Parkausweis)

    ID: L100002_123160951

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Ordnungswesen und Bürgerdienste Abt. 32.1 - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
    • für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild (neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm)
    • für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    gültiger Schwerbehindertenausweis und/oder falls vorhanden: Kopie des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes ein aktuelles Lichtbild nur bei Verlängerung: zusätzlich den abgelaufenen Parkausweis nur bei Antragstellung durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten, eine Betreuerin oder einem Betreuer: Vollmacht Personalausweis der oder des Bevollmächtigten, der Betreuerin oder des Betreuers

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der "blaue Parkausweis" gilt in allen Staaten der Europäischen Union und gewährt die in den jeweiligen Mitgliedsländern geltenden Parkvergünstigungen für schwerbehinderte Menschen. Als Besitzer eines "blauen Parkausweises" haben sie in Deutschland folgende Berechtigungen, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit gegeben ist: Parken auf den mit Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" besonders gekennzeichneten Parkplätzen (Behindertenparkplätze) Parken bis zu drei Stunden an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist (die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben), Überschreiten der zugelassenen Parkdauer im Bereich eines Zonenhalteverbots, Parken über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen, an denen Parken erlaubt, jedoch durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, Parken während der Ladezeiten in Fußgängerbereichen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist Parken bis zu drei Stunden auf Parkplätzen für Anwohnerinnen und Anwohner, Parken ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten, Parken in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Parkstände - soweit Sie den übrigen Verkehr (vor allem den fließenden Verkehr) nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen. Die zulässige Parkhöchstdauer von 24 Stunden dürfen Sie nicht überschreiten. Sie müssen den Parkausweis deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringen und die Ausnahmegenehmigung immer mitführen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Stichwörter

    Parkausweis für Schwerbehinderte, oranger Ausweis, Parkerlaubnis, SB-Ausweis, EU-Ausweis, Behindertenparkplatz, Parkausweis für Schwerbehinderte, blauer Ausweis, Parkberechtigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English