Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte
Beschreibung
"Blauer Parkausweis"
Der "Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung" auf blauem Grund wird als europäischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten und einigen weiteren Staaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel:
- bis zu 3 Stunden parken bei eingeschränktem Haltverbot (Zeichen 286, 290 StVO)
- unter bestimmten Voraussetzungen parken in verkehrsberuhigten Bereichen
- bis zu 3 Stunden parken auf Bewohnerparkplätzen
"Oranger Parkausweis"
Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol). Ansonsten gelten mit dem bundesweit gültigen orangen "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" die gleichen Parkerleichterungen wie beim blauen Ausweis.
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Online-Dienst
Parkerleichterung für Schwerbehinderte (aG light)
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Straßenverkehr - Abteilung 363
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-36001
E-Mail: 36@stadt.leverkusen.de
erforderliche Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
- für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild (neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm)
- für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu § 46 StVO
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Fristen
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Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022
Stichwörter
Parkausweis für Schwerbehinderte, oranger Ausweis, Parkerlaubnis, SB-Ausweis, EU-Ausweis, Behindertenparkplatz, Parkausweis für Schwerbehinderte, blauer Ausweis, Parkberechtigung