Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer*in nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

    Beschreibung

    "Blauer Parkausweis" 

    Der "Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung" auf blauem Grund wird als europäischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten und einigen weiteren Staaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel:

    • bis zu 3 Stunden parken bei eingeschränktem Haltverbot (Zeichen 286, 290 StVO)
    • unter bestimmten Voraussetzungen parken in verkehrsberuhigten Bereichen
    • bis zu 3 Stunden parken auf Bewohnerparkplätzen

    "Oranger Parkausweis"

    Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol). Ansonsten gelten mit dem bundesweit gültigen orangen "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" die gleichen Parkerleichterungen wie beim blauen Ausweis. 

    Hinweise für Moers: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kontakt: Technische Informationsstelle Rathausplatz 1 Zimmer E.025 47441 Moers 1 Telefon: 0 28 41 / 201-777 E-Mail Wer kann eine Parkerleichterungskarte für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen beantragen? Folgende Personengruppen können die Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen beim Fachbereich 8 - Vermessung, Straßen und Verkehr der Stadt Moers beantragen: schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "G" (erhebliche Gehbehinderung) und "B" (ständige Begleitung notwendig) und einen Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "G" und "B" und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn und Colitis ulcerosa (beides chronisch-entzündliche Darmerkrankungen) erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegt schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigsten 70 vorliegt schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie (Fehlen einer oder mehrerer Gliedmaßen) oder Phokomelie (Fehlbildung der Gliedmaßen) oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen. Wie ist die Parkerleichterungskarte zu beantragen? Sie rufen zu den telefonischen Sprechzeiten an. Wir klären dann gemeinsam, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Nach Absprache denken Sie bitte daran, den gültigen Schwerbehindertenausweis, den Feststellungsbescheid des Kreises Wesel über die Erkrankung bzw. Aussagekräftiges ärztliches Gutachten mitzubringen. Wir nehmen dann Ihre Daten auf. Die Ausstellung der Parkerleichterungskarte ist gebührenfrei. Wo beantrage ich eine Parkerleichterungskarte? Fachbereich 8 - Vermessung, Straßen und Verkehr / TIS Zimmer E.025 Rathaus Moers Rathausplatz 1 47441 Moers Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr Wie verlängere ich eine Parkerleichterungskarte? Sie rufen zu den telefonischen Sprechzeiten an. Nach einer Absprache kommen mit dem gültigen Schwerbehindertenausweis sowie mit dem aktuellen Feststellungsbescheid des Kreises Wesel über die Erkrankung bzw. einem aktuellen aussagekräftigen ärztlichen Gutachtens vorbei oder vereinbaren einen Termin mit uns. Welche Vergünstigungen bietet die Parkerleichterungskarte für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen? Die Vergünstigungen sind für den Genehmigungsnehmer bzw. Genehmigungsnehmerin, dass mit einem Kraftfahrzeug an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot (Zeichen 286 StVO) angeordnet ist, und im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290 StVO), bis zu 3 Stunden geparkt werden kann, im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290 StVO), in dem durch Zusatzschild das Parken zugelassen ist, die zugelassene Parkdauer überschritten werden kann, an Stellen, die durch Zeichen »Parkplatz« (Zeichen 314 StVO) oder »Parken auf Gehwegen« (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus geparkt werden kann, in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit geparkt werden kann, an Parkuhren und Parkscheinautomaten geparkt werden kann, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung, gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben geparkt werden kann, auf Parkplätzen für Anwohner und Anwohnerinnen bis zu 3 Stunden geparkt werden kann, in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern, geparkt werden kann, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.

    Online-Dienst

    Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    ID: L100002_121825058

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bewohnerparkausweise, Handwerkerparkausweise, Parkerleichterung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    08.3 Fachdienst - Straßen- und Verkehrsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00Dienstag: 08:00 - 12:00Mittwoch: 08:00 - 12:00Donnerstag: 08:00 - 12:00Freitag: 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    08 Technische Informationsstelle - TIS

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    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 12:00Dienstag: 08:30 - 12:00Mittwoch: 08:30 - 12:00Donnerstag: 08:30 - 12:00, 14:00 - 16:00Freitag: 08:30 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-777

    Fax: 0 28 41 / 201-1 64 80

    E-Mail: TIS@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
    • für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild (neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm)
    • für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    kostenlos

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Stichwörter

    Parkausweis für Schwerbehinderte, oranger Ausweis, Parkerlaubnis, SB-Ausweis, EU-Ausweis, Behindertenparkplatz, Parkausweis für Schwerbehinderte, blauer Ausweis, Parkberechtigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English