Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer*in nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

    Beschreibung

    "Blauer Parkausweis" 

    Der "Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung" auf blauem Grund wird als europäischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten und einigen weiteren Staaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel:

    • bis zu 3 Stunden parken bei eingeschränktem Haltverbot (Zeichen 286, 290 StVO)
    • unter bestimmten Voraussetzungen parken in verkehrsberuhigten Bereichen
    • bis zu 3 Stunden parken auf Bewohnerparkplätzen

    "Oranger Parkausweis"

    Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol). Ansonsten gelten mit dem bundesweit gültigen orangen "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" die gleichen Parkerleichterungen wie beim blauen Ausweis. 

    Hinweise für Dinslaken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal"aG" (außergewöhnlich gehbehindert),"Bl" (blind)besitzen, können im Bürgerbüro eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte beantragen (blauer Parkausweis). Bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen wird der Parkausweis sofort ausgestellt. Das Gleiche gilt für den Personenkreis mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie.Eine besondere Variante stellt die "aG-light Parkerleicherung" dar (orangener Parkausweis). Nähere Informationen dazu erhalten Sie über das Bürgerbüro.Eine Beantragung durch den Ehegatten erfolgt ohne die Vorlage einer Vollmacht. Die Beantragung durch einen Dritten muss mit Vollmacht erfolgen.Eine schriftliche Beantragung ist nicht möglich.

    Online-Dienst

    Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    ID: L100002_121758040

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    E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

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    Telefon Festnetz: 02064-66556

    E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    • Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
    • für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild (neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm)
    • für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dinslaken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepassaktuelles PassfotoSchwerbehindertenausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    kostenlos

    Hinweise für Dinslaken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es können Gebühren anfallen.Zahlungsziel: Gebührenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Stichwörter

    Parkausweis für Schwerbehinderte, oranger Ausweis, Parkerlaubnis, SB-Ausweis, EU-Ausweis, Behindertenparkplatz, Parkausweis für Schwerbehinderte, blauer Ausweis, Parkberechtigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English