Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer*in nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

    Beschreibung

    "Blauer Parkausweis" 

    Der "Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung" auf blauem Grund wird als europäischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten und einigen weiteren Staaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel:

    • bis zu 3 Stunden parken bei eingeschränktem Haltverbot (Zeichen 286, 290 StVO)
    • unter bestimmten Voraussetzungen parken in verkehrsberuhigten Bereichen
    • bis zu 3 Stunden parken auf Bewohnerparkplätzen

    "Oranger Parkausweis"

    Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol). Ansonsten gelten mit dem bundesweit gültigen orangen "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" die gleichen Parkerleichterungen wie beim blauen Ausweis. 

    Hinweise für Meerbusch: Inhalte der zuständigen Stelle

    "Blauer Parkausweis" (EU-weit)Der "Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde und schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen " auf blauem Grund wird als europäischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel: bis zu 3 Stunden parken bei eingeschränktem Halteverbot (Zeichen 286, 290 StVO) unter bestimmten Voraussetzungen parken in verkehrsberuhigten Bereichen bis zu 3 Stunden parken auf Bewohnerparkplätzen "Oranger Parkausweis" (bundesweit)Mit dem orangen "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" gelten bundesweit ebenfalls Parkerleichterungen wie die obigen Beispiele. Achtung: Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol).

    Online-Dienste

    Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen

    ID: L100002_122581366

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    Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen

    ID: L100002_123395005

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsamt Neuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberstraße 91

    41460 Neuss

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenbau und -betrieb

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittenberger Straße 21

    40668 Meerbusch

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
    • für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild (neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm)
    • für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)

    Hinweise für Meerbusch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild (neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm) für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rhein-Kreis Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie wohnen in der Gemeinde Rommerskirchen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Meerbusch: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO)

    Fristen

    Hinweise für Meerbusch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Genehmigung ist befristet bis zum Ablauf des Schwerbehindertenausweises, beziehungsweise längstens für fünf Jahre. Zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsfrist ist ein neuer Antrag zu stellen. Verlängerungen sind nicht möglich.

    Kosten

    kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Meerbusch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe des abgestellten Autos liegen, die Ausnahmegenehmigung immer mitgeführt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Stichwörter

    Parkausweis für Schwerbehinderte, oranger Ausweis, Parkerlaubnis, SB-Ausweis, EU-Ausweis, Behindertenparkplatz, Parkausweis für Schwerbehinderte, blauer Ausweis, Parkberechtigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English