Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer*in nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

    Beschreibung

    "Blauer Parkausweis" 

    Der "Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung" auf blauem Grund wird als europäischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten und einigen weiteren Staaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel:

    • bis zu 3 Stunden parken bei eingeschränktem Haltverbot (Zeichen 286, 290 StVO)
    • unter bestimmten Voraussetzungen parken in verkehrsberuhigten Bereichen
    • bis zu 3 Stunden parken auf Bewohnerparkplätzen

    "Oranger Parkausweis"

    Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol). Ansonsten gelten mit dem bundesweit gültigen orangen "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" die gleichen Parkerleichterungen wie beim blauen Ausweis. 

    Online-Dienst

    Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (Orangener Parkausweis)

    ID: L100002_123557402

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    33.12 - Sachgebiet Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenstr. 2-6

    40878 Ratingen

    Kontakt

    Fax: 02102 550-9322

    Telefon Festnetz: 02102 550-3222

    E-Mail: buergerbuero@ratingen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
    • für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild (neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm)
    • für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)

    Hinweise für Ratingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Benötigt werden: Schriftlicher Antrag der oder des Betroffenen (formlos) Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des aktuellen Bescheides des Versorgungsamtes Nur bei Verlängerung: Zusätzlich der abgelaufene Parkausweis Nur bei Antragstellung durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten, eine Betreuerin oder einen Betreuer: Vollmacht Personalausweis der oder des Bevollmächtigten, der Betreuerin oder des Betreuers (Original oder beidseitige Kopie) Sie können den Antrag persönlich im Bürgerbüro der Stadt Ratingen oder auch per E-Mail stellen. Ihr Vorteil dabei ist, dass die erforderlichen Kopien vor Ort gefertigt werden. Sollten Sie den Postweg bevorzugen, sind die o. g. Anlagen zwingend beizufügen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ratingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragsvoraussetzungen: Damit Parkerleichterungen gewährt werden können, muss bei Ihnen eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen: Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen "G" und "B" und einem Grad der Behinderung von 80 allein an den unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken. (Der Ausweis ist bundesweit gültig). Bei gleichen Voraussetzungen ohne das Merkzeichen "B" kann Ihnen ein Ausweis ausgestellt werden, der jedoch nur in NRW gütlig ist. Schwerbehinderter mit den Merkzeichen "G" und "B" und einem GdB von 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken und gleichzeitig einem GdB von mind. 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane. Bei gleichen Voraussetzungen ohne das Merkzeichen "B" kann Ihnen ein Ausweis ausgestellt werden, der jedoch nur in NRW gütlig ist. Morbus-Crohn-Erkrankung oder Colitis-Ulcerosa-Erkrankung mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60 . Schwerbehinderung mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt. Das Bürgerbüro der Stadt Ratingen holt hierzu beim zuständigen Versorgungsamt eine Stellungnahme ein. (Wartezeit beträgt ungefähr 3 bis 4 Wochen).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ratingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Geltungsbereich/Geltungsdauer: Der orangefarbene Parkausweis ist hinter der Windschutzscheibe auszulegen. Die Genehmigung gilt max. 3 Jahre (abhängig von der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises). Der Parkausweis berechtigt zum Parken an folgenden Stellen: im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) oder im Zonenhaltverbot (Zeichen290.1 StVO) bis zu 3 Stunden in Fußgängerzonen, in denen das Beladen und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit an Stellen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitlicher Begrenzung auf Bewohnerparkplätzen bis zu 3 Stunden in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen an Stellen, die durch Zeichen "Parken" (Zeichen314 StVO), "Parkraumbewirtschaftungszone" (Zeichen 314.1 StVO) oder "Parken auf Gehwegen"(Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Stichwörter

    Parkausweis für Schwerbehinderte, oranger Ausweis, Parkerlaubnis, SB-Ausweis, EU-Ausweis, Behindertenparkplatz, Parkausweis für Schwerbehinderte, blauer Ausweis, Parkberechtigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English