Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer*in nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

    Beschreibung

    "Blauer Parkausweis" 

    Der "Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung" auf blauem Grund wird als europäischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten und einigen weiteren Staaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel:

    • bis zu 3 Stunden parken bei eingeschränktem Haltverbot (Zeichen 286, 290 StVO)
    • unter bestimmten Voraussetzungen parken in verkehrsberuhigten Bereichen
    • bis zu 3 Stunden parken auf Bewohnerparkplätzen

    "Oranger Parkausweis"

    Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol). Ansonsten gelten mit dem bundesweit gültigen orangen "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" die gleichen Parkerleichterungen wie beim blauen Ausweis. 

    Hinweise für Kleve: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schwerbehinderte können je nach Merkmalszeichen und der damit verbundenen körperlichen Einschränkung eine Parkerleichterung erhalten. Die überwiegend bekannte "blaue Parkerleichterung" kann von Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkmalszeichen "aG") und/ oder Erblindung (Merkmalszeichen "BL") erhalten werden. Außerdem können seit Anfang 2009 folgende Personen den blauen Parkausweis erhalten: Contergangeschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (z.B. Amputation beider Arme) Der Schwerbehindertenparkausweis wird in der Regel für zwei Jahre erteilt. Der Parkausweis gilt EU-einheitlich und ist bei Nutzung der Parkvergünstigungen stets offen hinter der Windschutzscheibe abzulegen. Für die Inhaberin bzw. den Inhaber gelten in anderen EU-Mitgliedsstaaten dieselben Parkvergünstigungen, die dort wohnhafte behinderte Personen genießen. Daneben gibt es allerdings noch die "orange Parkerleichterung", die weitaus weniger bekannt ist. Diese beinhaltet zwar einen geringeren Umfang an Berechtigungen, vermag eingeschränkten Personen aber dennoch angemessen Parkerleichterung verschaffen. Unabhängig von der "aG"-Einstufung kann diese im Rahmen des Ermessens in Einzelfällen gewährt werden. Folgende Personengruppen kommen für die entsprechende Ausnahmegenehmigung in Frage: Schwerbehinderte, die InhaberInnen eines Ausweises mit dem Merkzeichen "G" und "B" mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 Prozent allein für Funktionseinschränkungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sind, Schwerbehinderte, die InhaberInnen eines Ausweises mit dem Merkzeichen "G" und "B" mit einem GdB von wenigstens 70 Prozent für Funktionseinschränkungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sind und zugleich einen GdB von wenigstens 50 Prozent für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atemorgane aufweisen, Morbus-Crohn-Kranke und Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten GdB von wenigstens 60 Prozent, Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten GdB von wenigstens 70 Prozent. Ob Sie zu diesem Personenkreis gehören, wird im Rahmen eines Amtshilfeersuchens beim Kreis Kleve überprüft.

    Online-Dienst

    Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    ID: L100002_128223195

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Erlaubnisse/Veranstaltungen, Verkehrsregelungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenplatz 1

    47533 Kleve

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
    • für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild (neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm)
    • für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)

    Hinweise für Kleve: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kopie des Schwerbehindertenausweises, Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass), aktuelles biometrisches Lichtbild

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve: Inhalte der zuständigen Stelle

    4 Wochen (Parkerleichterung (orange))

    Kosten

    kostenlos

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Stichwörter

    Parkausweis für Schwerbehinderte, oranger Ausweis, Parkerlaubnis, SB-Ausweis, EU-Ausweis, Behindertenparkplatz, Parkausweis für Schwerbehinderte, blauer Ausweis, Parkberechtigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English