Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer*in nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

    Beschreibung

    "Blauer Parkausweis" 

    Der "Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung" auf blauem Grund wird als europäischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten und einigen weiteren Staaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel:

    • bis zu 3 Stunden parken bei eingeschränktem Haltverbot (Zeichen 286, 290 StVO)
    • unter bestimmten Voraussetzungen parken in verkehrsberuhigten Bereichen
    • bis zu 3 Stunden parken auf Bewohnerparkplätzen

    "Oranger Parkausweis"

    Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol). Ansonsten gelten mit dem bundesweit gültigen orangen "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" die gleichen Parkerleichterungen wie beim blauen Ausweis. 

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit dem Schwerbehindertenparkausweis darf in Deutschland in folgenden Bereichen geparkt werden: auf den ausgeschilderten allgemeinen Behindertenparkplätzen (PDF zum Download) an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung, an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot (Zeichen 286, 290.1 StVO) angeordnet ist, bis zu drei Stunden im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290.1 StVO), in dem durch Zusatzzeichen das Parken zugelassen ist, über die Zeit hinaus an Stellen, die durch Zeichen "Parken" (Zeichen 314 StVO) "Parkraumbewirtschaftungszone" (Zeichen 314.1 StVO) oder "Parken auf Gehwegen" (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus in Fußgängerzonen (Zeichen 242.1 StVO), in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit auf Parkplätzen für Bewohner bis zu 3 Stunden in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern. In den übrigen Ländern der EU gelten landesspezifische Regelungen. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt einer Reise z.B. beim Reiseveranstalter oder Automobilclubs hierüber. Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist in der Regel nur möglich, wenn ein Schwerbehindertenparkausweis ausgestellt wurde und der Ausweisinhaber -/In überwiegend noch selber ein Fahrzeug führt und kein privater Stellplatz in zumutbarer Nähe vorhanden ist.

    Online-Dienste

    Schwerbehinderten-Parkausweis (blau)

    ID: L100002_123413878

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Schwerbehinderten-Parkerleichterung (orange)

    ID: L100002_123417869

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Erlaubnisse nach der StVO

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstraße 70

    41065 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
    • für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild (neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm)
    • für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    1. Für den Schwerbehinderten-Parkausweis: Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes mit den Vermerken "AG" oder "BL" oder einen entsprechenden Bescheid des Versorgungsamtes Lichtbild (Passfoto) bei Minderjährigen ist die Vorlage der Geburtsurkunde notwendig 2. Bei Umtausch/Verlängerung: alter Schwerbehindertenparkausweis Lichtbild (Passfoto) bei Minderjährigen ist die Vorlage der Geburtsurkunde notwendig

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    kostenlos

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Stichwörter

    Parkausweis für Schwerbehinderte, oranger Ausweis, Parkerlaubnis, SB-Ausweis, EU-Ausweis, Behindertenparkplatz, Parkausweis für Schwerbehinderte, blauer Ausweis, Parkberechtigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English