Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer*in nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

    Beschreibung

    "Blauer Parkausweis" 

    Der "Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung" auf blauem Grund wird als europäischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten und einigen weiteren Staaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel:

    • bis zu 3 Stunden parken bei eingeschränktem Haltverbot (Zeichen 286, 290 StVO)
    • unter bestimmten Voraussetzungen parken in verkehrsberuhigten Bereichen
    • bis zu 3 Stunden parken auf Bewohnerparkplätzen

    "Oranger Parkausweis"

    Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol). Ansonsten gelten mit dem bundesweit gültigen orangen "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" die gleichen Parkerleichterungen wie beim blauen Ausweis. 

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es gibt verschiedene Parkausweise für Menschen mit Behinderung, die das Parken erleichtern. Mit dem blauen EU-Parkausweis können zum Beispiel in der Europäischen Union allgemeine Behindertenparkplätze genutzt werden, es entfallen die Gebühren an Parkscheinautomaten und im eingeschränkten Halteverbot darf das Fahrzeug bis zu drei Stunden abgestellt werden. Sonderrechte beim Parken werden auch mit den orangefarbigen Parkausweisen eingeräumt. Diese sind nur in Deutschland gültig. In Nordrhein-Westfalen gibt es einen zusätzlichen orangefarbigen Parkausweis für einen erweiterten Personenkreis. Behindertenparkplätze dürfen mit den orangefarbigen Parkausweisen nicht genutzt werden. BearbeitungszeitraumDer Bearbeitungszeitraum ist vom Antrag abhängig.

    Online-Dienst

    Parkausweise für Menschen mit Behinderung

    ID: L100002_121995504

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Soziales und Jugend - Abteilung Beratung und Leistung - 50/3

    Beschreibung

    KartenansichtFahrplanauskunftInformationen zur Zugänglichkeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Willi-Becker-Allee 8

    40227 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 89-91

    Version

    Technisch geändert am 31.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
    • für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild (neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm)
    • für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises, wenn der Parkausweis nicht beim Amt für Soziales und Jugend beantragt wird Passbild (nur für den blauen Parkausweis) Die Parkausweise können beim Amt für Soziales online beantragt werden. Eine persönliche Beantragung des blauen Parkausweises ist bei folgenden Dienststellen möglich: Amt für Soziales und Jugend, Willi-Becker-Allee 8 Dienstleistungszentrum, Willi-Becker-Allee 7 Bürgerbüros Die orangefarbenen Parkausweise können nur beim Amt für Soziales und Jugend beantragt werden.Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Blauer EU-ParkausweisDieser wird ausgestellt, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder BL (Blindheit) eingetragen ist. Menschen mit beidseitiger Amelie (angeborenes Fehlen von Gliedmaßen), Phokomelie (Hände oder Füße setzen unmittelbar an der Schulter beziehungsweise Hüfte an) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen (zum Beispiel Amputation beider Arme) können ebenfalls diese Parkerleichterung beantragen.Orangefarbener ParkausweisDer orangefarbene Ausweis wird ausgestellt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G (Gehbehinderung) und B (Begleitung) und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken. Gleichzeitig muss ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzen und der Atemwege vorliegen. Morbus-Crohn und Colitis-Ulcerosa mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von wenigstens 60. Künstlicher Darmausgang und zugleich künstliche Harnableitung, wenn hierfür ein anerkannter Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt. Die Regeln gelten auch für Menschen mit Schwerbehinderung, die nach Prüfung durch das Gesundheitsamt gleichzustellen sind. Der in Nordrhein-Westfalen gültige orangefarbene Parkausweis wird ausgestellt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken. Gleichzeitig muss ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzen und der Atemwege vorliegen. Die Regeln gelten auch für Menschen mit Schwerbehinderung, die nach Prüfung durch das Gesundheitsamt gleichzustellen sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    kostenlos

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Stichwörter

    Parkausweis für Schwerbehinderte, oranger Ausweis, Parkerlaubnis, SB-Ausweis, EU-Ausweis, Behindertenparkplatz, Parkausweis für Schwerbehinderte, blauer Ausweis, Parkberechtigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English