abgeschleppte Fahrzeuge Herausgabe

    abgeschleppte Fahrzeuge Herausgabe

    Gerade noch stand Ihr Auto am Fahrbahnrand und nun ist es weg? Für das Verschwinden gibt es jetzt zwei Möglichkeiten. Entweder das Fahrzeug wurde gestohlen oder abgeschleppt.

    Beschreibung

    Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt hatten, gibt es zwei Möglichkeiten: Es wurde gestohlen oder abgeschleppt. Da Sie nicht wissen, welcher dieser beiden Fälle vorliegt, sollten Sie sich zunächst bei der in Ihrer Kommune zuständigen Stelle erkundigen. Dies ist die Polizei oder die zuständige Ordnungsbehörde. Dort erhalten Sie dann die Auskunft, ob Ihr Fahrzeug tatsächlich abgeschleppt wurde.

    Ist dies der Fall, erfahren Sie auch gleich, durch welchen Abschleppdienst Ihr Auto abgeschleppt wurde und wo es sich jetzt befindet.

    Die Höhe der Kosten für einen Abschleppvorgang berechnet sich

    • nach der Fahrzeugart (zum Beispiel PKW, LKW, Bus), dem Zeitpunkt des Abschleppens und der Dauer, in der das Fahrzeug bei dem Abschleppunternehmen steht = Abschleppkosten
    • nach dem Aufwand für den Einsatz des Personals und der Sachmittel des Ordnungs- und Verkehrsdienstes = Verwaltungsgebühren

    Das falsche Parken stellt darüber hinaus in der Regel auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Je nach Art wird Ihnen das in einer Verwarnung oder Anzeige mitgeteilt und ein Verwarngeld oder eine Geldbuße festgesetzt. Die Höhe des Verwarn- oder Bußgeldes hängt vom Parkverstoß ab.

    Es fallen auch dann Kosten an, wenn das Abschleppunternehmen beauftragt worden ist, Sie aber Ihr Fahrzeug vor dem Eintreffen des Abschleppwagens weggesetzt haben. Dann wird zwar der Abschleppauftrag nicht mehr ausgeführt, die Leerfahrt des Abschleppwagens muss aber bezahlt werden.

    Nach Zahlung der Abschleppkosten und eventueller weiterer Gebühren kann das Fahrzeug in der Regel wieder herausgeben werden. Informationen dazu erteilt die zuständige Ordnungsbehörde beziehungsweise die Polizei.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn abgemeldete Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum so geparkt werden, dass Behinderungen eingetreten sind oder zu erwarten sind, können diese abgeschleppt werden. Abgemeldete Fahrzeuge stellen im Allgemeinen eine Gefahr für den öffentlichen Verkehrsraum dar. Aus diesem Grund wird eine angemessene Frist zur Entfernung des abgemeldeten Fahrzeuges gesetzt. Wird diesem nicht nachgekommen, wird das Fahrzeug ordnungsgemäß abgeschleppt und aus dem Verkehrsraum entfernt. Parallel zur Abschleppmaßnahme wird eine schriftliche Verwarnung mit einem Verwarnungsgeld festgesetzt, die jedoch rechtlich unabhängig von der Abschleppmaßnahme ist. Beide Vorgänge sind in unterschiedlichen Rechtswegen anfechtbar. Wird ein Fahrzeug im Auftrag der Stadt Lage abgeschleppt, wird der Vorgang an die Kreispolizei Lippe gemeldet. Die abgeschleppten Fahrzeuge werden Seitens der Stadt Lage verwahrt.

    Online-Dienst

    Abgemeldete oder Abgeschleppte Fahrzeuge

    ID: L100002_123260724

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Allgemeine Ordnung, Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zur Abholung des Fahrzeugs benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

    • Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II
    • Personalausweis oder Reisepass mit Lichtbild
    • Schriftliche Vollmacht (bei Fremdabholung)
    • Ggf. Bargeld

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 59 Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVG NRW) Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Verfahrensablauf

    Melden Sie sich am besten telefonisch beim örtlichen Ordnungsamt oder bei der Polizei und erkundigen Sie sich nach dem Verbleib Ihres Fahrzeugs.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 17.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Dauerparker, Autoknast, Falsch abgestellte Fahrzeuge, Autoknast, Falsch abgestellte Fahrzeuge, Falschparker abschleppen, Fahrzeug-Verwahrplatz, abgeschleppt, Falschparker melden, Kfz-Verwahrplatz, Parken über einen längeren Zeitraum, Dauerparker, Fahrzeug-Verwahrplatz, Parken über einen längeren Zeitraum, Falschparker abschleppen, Falschparker melden, abgeschleppt, Kfz-Verwahrplatz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de