Feinstaubplakette/ Umweltplakette Ausgabe
Wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten, brauchen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette. Hier erhalten Sie Informationen.
Beschreibung
Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren.
Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.
Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.
Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle
Fahrzeuge werden nach festgelegten Schadstoffgruppen gekennzeichnet.
Damit Sie mit Ihrem Fahrzeug in Umweltzonen fahren zu dürfen, benötigen Sie die hierfür notwendige Feinstaubplakette (auch Umweltplakette genannt). Mit der Feinstaubplakette werden Fahrzeuge in festgelegte Schadstoffgruppen eingruppiert und gekennzeichnet.
Wo bekomme ich die Feinstaubplakette?
Die Feinstaubplakette bekommen Sie bei den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund im Stadthaus und in den Bezirksverwaltungsstellen. Außerdem können Feinstaubplaketten bei den technischen Diensten wie TÜV, GTÜ, KÜS, Dekra und den AU-berechtigten Werkstätten erworben werden.
Wo erfahre ich, ob mein Fahrzeug eine Feinstaubplakette erhält, beziehungsweise zu welcher Schadstoffgruppe es zählt?
Ob das Fahrzeug eine Feinstaubplakette erhält, beziehungsweise zu welcher Schadstoffgruppe es zählt, kann unter der Internetadresse www.feinstaubplakette.de zuvor festgestellt werden.
In welchen Städten gibt es Umweltzonen?
Die städteübergreifende Umweltzone Ruhrgebiet besteht aus den Städten: Dortmund, Bochum, Herne, Bottrop, Gladbeck, Gelsenkirchen, Herten, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Duisburg, Oberhausen, Mühlheim a.d. Ruhr, Essen, Hagen.
Was passiert, wenn ich ohne Plakette in eine Umweltzone fahre?
Falls Sie eine Umweltzone befahren, ohne eine Feinstaubplakette sichtbar an der rechten unteren Seite der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs befestigt zu haben, droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von derzeit 80 Euro.
Brauche ich bei einem Umzug eine neue Feinstaubplakette?
Wenn Ihr neuer Wohnsitz in einem anderen Zulassungsbezirk liegt und Ihr Fahrzeug ein anderes Kennzeichen erhält, benötigen Sie eine neue Feinstaubplakette, da das in der Plakette eingetragene Kennzeichen stets mit dem Kennzeichen des Fahrzeugs übereinstimmen muss.
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zuständige Stelle
Ausgabestellen für Plaketten sind:
- die Kfz-Zulassungsbehörden
- Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- Landkreis: das Landratsamt
- die für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen, z.B. AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, FSP oder technische Prüfstellen
Zuständigkeit
- die Kfz-Zulassungsbehörden
- Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- Landkreis: das Landratsamt
- die für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen, z.B. AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, FSP oder technische Prüfstellen
Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 231 50-13332
E-Mail: bvst-aplerbeck@stadtdo.de
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 231 50-29831
Telefon Festnetz: +49 231 50-29837
Fax: +49 231 50-26333
E-Mail: buergerdienste@stadtdo.de
erforderliche Unterlagen
Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)
Voraussetzungen
Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.
Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind
- Benziner ohne geregelten Katalysator und
- ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.
Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle
Berechtigte Emissionsklasse
Handlungsgrundlage(n)
- § 40 Abs.1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Verkehrsbeschränkungen) https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BImSchG+%C2%A7+40&psml=bsbawueprod.psml&max=true
- § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen) https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BImSchG+%C2%A7+47&psml=bsbawueprod.psml&max=true
- Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BlmSchV) https://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16507/2_1_35.pdf
Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle
- Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge, kurz Feinstaubverordnung
- 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV)
- § 40 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Verfahrensablauf
Tipp: Einige Stadt- und Landkreise stellen Onlinedienste zur Verfügung. Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen. Sie bezahlen per Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte. Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.
Fristen
keine
Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle
Sofort
Bearbeitungsdauer
keine
In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.
Kosten
Je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation: meist EUR 5,00 - 8,00
Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle
5,95 € je Plakette
(Zahlmöglichkeit mit EC-, Kredit- oder Debitkarte oder Barzahlung am Kassenautomaten)
Hinweise (Besonderheiten)
Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.
Weitere Informationen
Eine Übersicht über Umweltzonen in ganz Deutschland finden Sie beim Umweltbundesamt (https://gis.uba.de/website/umweltzonen/index.php).
Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 20.08.2020
Stichwörter
Feinstaubplakette beantragen, Umweltzone, Ozon-Plakette, Umweltplakette