Feinstaubplakette Ausgabe

    Feinstaubplakette/ Umweltplakette Ausgabe

    Zur Einfahrt in eine Umweltzone benötigen Sie für das verwendete Fahrzeug eine für diese Zone gültige Feinstaubplakette (Umweltplakette).

    Beschreibung

    Zur Einfahrt in eine Umweltzone benötigen Sie für das verwendete Fahrzeug eine für diese Zone gültige Feinstaubplakette, die sichtbar an der Windschutzscheibe des Autos verklebt sein muss.

    Auf der Plakette muss das aktuelle Kfz-Kennzeichen eingetragen sein.

    Kraft- und Nutzfahrzeuge werden in die Schadstoffgruppen 1 bis 4 unterteilt.

    Je nach Schadstoffgruppe werden keine, rote, gelbe oder grüne Feinstaubplaketten für Kraftfahrzeuge ausgegeben.

    Mittlerweile ist zur Einfahrt in eine Umweltzone in nahezu allen Fällen eine grüne Plakette erforderlich. 

    Umweltzonen werden von den zuständigen Behörden der Länder zur Verbesserung der Luftqualität eingerichtet. In Umweltzonen dürfen nur Fahrzeuge einfahren, die bestimmte Emissionsanforderungen erfüllen.

    Umweltzonen finden sich zumeist in städtischen Gebieten. Außerhalb der Umweltzonen ist keine Plakette notwendig.

    A. In Deutschland zugelassene Fahrzeuge:

    1) PKW und Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen

    Eine grüne Feinstaubplakette (Schadstoffgruppe 4) erhalten:

    • alle Elektro-Pkw
    • alle Benzin-Pkw mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation und Benzin-Pkw ab der Abgasstufe Euro 1,
    • Diesel-Pkw ab der Abgasstufe Euro 4,
    • Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 3, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

    Eine gelbe Feinstaubplakette (Schadstoffgruppe 3) erhalten:

    • Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 3,
    • Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 2, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden

    Eine rote Feinstaubplakette (Schadstoffgruppe 2) erhalten:

    • Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 2,
    • Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden

    Alle anderen Fahrzeuge (Schadstoffgruppe 1) erhalten keine Feinstaubplakette.

    2) Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen

    Für Nutzfahrzeuge und Busse der Abgasstufen Euro 1 und besser gilt eine entsprechende Zuordnung:

    Eine grüne Feinstaubplakette (Schadstoffgruppe 4) erhalten:

    • Alle Elektro-Fahrzeuge
    • Diesel-Fahrzeuge ab der Abgasstufe Euro 4 und besser
    • Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro 3, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden

    Eine gelbe Feinstaubplakette (Schadstoffgruppe 3) erhalten: 

    • Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro 3
    • Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro 2, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden

    Eine rote Feinstaubplakette (Schadstoffgruppe 2) erhalten: 

    • Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro 2
    • Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro 1, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden

    Alle anderen Fahrzeuge (Schadstoffgruppe 1) erhalten keine Feinstaubplakette.

    B. Außerhalb Deutschlands zugelassene Fahrzeuge

    Als Halterin oder Halter eines Fahrzeugs, das nicht in Deutschland zugelassen ist, können Sie ebenfalls eine Feinstaubplakette erhalten bzw. müssen eine gültige Feinstaubplakette sichtbar an der Windschutzscheibe des Autos verklebt haben, wenn Sie eine Umweltzone befahren wollen.

    1. Wenn Ihr Auto nicht in Deutschland zugelassen ist, erfolgt die Zuordnung zur Schadstoffgruppe anhand der europäischen Abgasstufe nach der Ihr Fahrzeug zugelassen wurde, sofern diese aus den Fahrzeugpapieren erkennbar ist oder auf andere Weise nachgewiesen wird (siehe dazu Regelungen für "In Deutschland zugelassene Fahrzeuge").
    2. Wenn die Schadstoffgruppe nicht nachgewiesen werden kann, richtet sich die Vergabe von Plaketten an ausländische Fahrzeuge in einem vereinfachten Verfahren nach dem Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges.

    Eine grüne Feinstaubplakette (Schadstoffgruppe 4) erhalten folgende Fahrzeuge:

    Benzin-Fahrzeuge: Erstzulassung ab 01.01.1993

    Diesel-Fahrzeuge:

    • unter 3,5 Tonnen: Erstzulassung ab 01.01.2006
    • über 3,5 Tonnen: Erstzulassung ab 01.10.2006

    Eine gelbe Feinstaubplakette (Schadstoffgruppe 3) erhalten folgende Fahrzeuge:

    Diesel-Fahrzeuge:

    • unter 3,5 Tonnen: Erstzulassung ab 01.01.2001 bis 31.12.2005
    • über 3,5 Tonnen: Erstzulassung ab 01.10.2001 bis 30.09.2006

    Eine rote Feinstaubplakette (Schadstoffgruppe 2) erhalten folgende Fahrzeuge:

    Diesel-Fahrzeuge:

    • unter 3,5 Tonnen: Erstzulassung ab 01.01.1997 bis 31.12.2000
    • über 3,5 Tonnen: Erstzulassung ab 01.10.1996 bis 30.09.2001

    Alle anderen Fahrzeuge (Schadstoffgruppe 1) erhalten keine Feinstaubplakette.

    C. Ausnahmen

    Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind:

    • mobile Maschinen und Geräte
    • Arbeitsmaschinen
    • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
    • zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
    • Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung
    • Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch das Merkzeichen "aG", "H", "Bl" im Schwerbehindertenausweis nachweisen
    • Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch genommen werden können
    • Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen im Rahmen militärischer Zusammenarbeit
    • zivile Fahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr für unaufschiebbare Fahrten zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben
    • Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen. Die Kennzeichen der unter diese Ausnahme fallenden, in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge enden mit einem H. Bei roten Kennzeichen beginnt die Nummer nach dem Unterscheidungsbuchstaben des Zulassungsbezirks mit 07.

    In besonderen, begründeten Fällen kann die zuständige Straßenverkehrsbehörde (Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Umweltzone angeordnet ist) auf Antrag befristet Ausnahmen von den mit der Umweltzone verbundenen Verkehrsverboten genehmigen.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    In ausgewiesene Umweltzonen dürfen nur Fahrzeuge mit einer entsprechenden Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe einfahren. Eine Feinstaubplakette kann gegen Vorlage des Fahrzeugscheins bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh gekauft werden. Feinstaubplaketten können auch für Fahrzeuge, die außerhalb des Kreises Gütersloh oder im Ausland zugelassen sind, gekauft werden. Wenn eine entsprechende Feinstaubplakette für ein Fahrzeug nicht möglich ist, kann eine Ausnahmegenehmigung bei der für die Umweltzone zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Die Plakettenfarbe (Rot, Gelb, Grün) richtet sich nach den technischen Daten des Fahrzeuges, die im Fahrzeugschein aufgeführt sind. Folgende Fahrzeuge benötigen keine Feinstaubplakette: Mobile Maschinen und Geräte (z.B. land- und forstwirtschaftliche Kfz) Arbeitsmaschinen Zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (z. B. Mofas, Motorräder, Motorroller); dazu gehören auch leichte vierrädrige Fahrzeuge (Quads) Fahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Nachweis durch Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis) , Schwerbehindertenausweis ist bei der Fahrt mitzuführen Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz" Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen, sowie im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die gleichwertige Anforderungen eines Oldtimers mit H- oder 07-Kennzeichen erfüllen Fahrzeuge mit Ausfuhr- und Kurzzeit- sowie roten Kennzeichen (für Probe- und Überführungsfahrten) Fahrzeuge des Schausteller- und Zirkusgewerbes Handwerker-Fahrzeuge mit entsprechenden Parkausweisen Ausweichverkehre über Bedarfsumleitungen von Autobahnen

    Online-Dienst

    Feinstaubplakette

    ID: L100002_121976928

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Ausgabestellen für Plaketten sind:

    • die Kfz-Zulassungsbehörden
      • Stadtkreis: die Stadtverwaltung
      • Landkreis: das Landratsamt
    • die für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen, z.B. AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, FSP oder technische Prüfstellen

    Zuständigkeit

    • die Kfz-Zulassungsbehörden
      • Stadtkreis: die Stadtverwaltung
      • Landkreis: das Landratsamt
    • die für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen, z.B. AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, FSP oder technische Prüfstellen

    Ansprechpartner

    2.2.1: Zulassungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Bauteil 7

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bei inländischen Fahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Bei ausländischen Fahrzeugen: Fahrzeugpapiere

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fahrzeugschein

    Voraussetzungen

    keine

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Online-Beantragung:

    • Beantragen Sie die Feinstaubplakette online.
    • Geben Sie alle abgefragten Daten ein und laden Sie die benötigten Unterlagen hoch.
    • Wählen Sie eine Bezahlungsart aus und bezahlen Sie.
    • Nach wenigen Tagen bekommen Sie die Feinstaubplakette zugeschickt.

    Beantragung vor Ort:

    • Suchen Sie die Kfz-Zulassungsbehörde / das Dienstleistungszentrum für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten Ihrer Stadt / Ihres Kreises auf.
    • (Beachten Sie, das ggf. ein Termin vereinbart werden muss.)
    • Bringen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit.
    • Ihre Daten werden aufgenommen.
    • Sie bezahlen und erhalten die Plakette direkt.

    In einigen kreisfreien Städten / Kreisen ist es möglich, die Feinstaubplakette per Post formlos zu beantragen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde / Ihrem zuständigen Dienstleistungszentrum für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Online-Beantragung: Wenige Tage nach Zahlungseingang Beantragung vor Ort: sofort

    Kosten

    Je nach Behörde unterschiedlich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Plaketten erhalten Sie

    • in den Kfz-Zulassungsbehörden / im Dienstleistungszentrum für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten.
    • bei allen anerkannten Abgasuntersuchungsbetrieben und Prüforganisationen (zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ).

    Ohne ausreichende Feinstaubplakette ist die Einfahrt in eine Umweltzone nicht gestattet. Es ist ein Bußgeldregelsatz von 80,00 Euro festgelegt (Stand: 16.10.2020).

    Weitere Informationen

    http://www.bmub.bund.de/themen/luft-laerm-verkehr/luftreinhaltung/umweltzonen-umweltplakette/ http://gis.uba.de/website/umweltzonen/index.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Schadstoffgruppe, Feinstaubplakette beantragen, Umweltzone, Schadstoffe, Umweltschutzplakette, Umweltplakette, Ozon-Plakette, Plakette;, gelbe Plakette, Rußfilter, KAT-Nachrüstung, Partikelfilter, Luftverschmutzung, rote Plakette, Feinstaub, Rußpartikelfilter, Immissionsschutz, Schadstoffklasse, grüne Plakette, Luftqualität, Emissionsschlüssel, Emission, Luftreinhaltung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de