Feinstaubplakette Informationserteilung

    Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information

    Wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten, brauchen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette. Hier erhalten Sie Informationen.

    Beschreibung

    Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren.

    Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.

    Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Seit Anfang 2005 gilt in der Europäischen Union eine Luftqualitätsrichtlinie, die Grenzwerte für die Belastung der Luft mit Feinstaub und anderen Schadstoffen festlegt. Grund dafür sind zahlreiche Studien, die bestätigen, dass Stickoxide und Feinstaub, die auch durch den täglichen Straßenverkehr in unseren Städten produziert werden, zum Auftreten verschiedener Atemwegserkrankungen bis hin zu Krebs beitragen. Um die Belastung der Luft durch Abgase dauerhaft zu senken, werden in ganz Deutschland Umweltzonen eingerichtet. Auch in Düsseldorf ist seit 2009 eine Umweltzone eingerichtet. Nur Fahrzeuge mit grüner Plakette sind zur Einfahrt berechtigt. Eine Plakette bekommen Sie bei der Zulassungsstelle, bei den technischen Prüfstellen (TÜV, DEKRA, GTÜ), aber auch in autorisierten Autowerkstätten. Online-Service: Sie können die Umweltplakette online beantragen - auch für Fahrzeuge, die nicht in Düsseldorf zugelassen sind. Hier gelangen Sie zur Bestellung der Feinstaubplakette Bearbeitungszeitraum: sofort

    Online-Dienst

    Bestellung einer Feinstaubplakette für zugelassene Fahrzeuge

    ID: L100002_124987627

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Ausgabestellen für Plaketten sind:

    • die Kfz-Zulassungsbehörden
      • Stadtkreis: die Stadtverwaltung
      • Landkreis: das Landratsamt
    • die für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen, z.B. AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, FSP oder technische Prüfstellen

    Zuständigkeit

    • die Kfz-Zulassungsbehörden
      • Stadtkreis: die Stadtverwaltung
      • Landkreis: das Landratsamt
    • die für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen, z.B. AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, FSP oder technische Prüfstellen

    Ansprechpartner

    Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3

    Beschreibung

    Weitere InformationenKartenansichtFahrplanauskunftInformationen zur Zugänglichkeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Höherweg 101

    40233 Düsseldorf

    Kontakt

    Fax: 0211 89-29187

    Telefon Festnetz: 0211 89-91

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein alternativ Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

    Voraussetzungen

    Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.

    Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind

    • Benziner ohne geregelten Katalysator und
    • ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Grüne Plaketten bekommen alle Fahrzeuge mit Benzinmotor und geregeltem Katalysator (Ausnahme: einige wenige ältere Fahrzeuge) sowie Dieselfahrzeuge, die entweder mindestens die europäische Abgasnorm Euro 4 erfüllen oder der Euro 3-Norm genügen und mit einem leistungsfähigen Partikelfilter nachgerüstet sind (Schadstoffgruppe 4) und Fahrzeuge mit Antrieb ohnen Verbrennungsmotor (zum Beispiel Elektromotor oder Brennstoffzellenfahrzeuge). Gelbe Plaketten erhalten Euro 3-Dieselfahrzeuge und mit Partikelfilter nachgerüstete Euro 2-Dieselfahrzeuge (Schadstoffgruppe 3). Bitte Beachten: Diese Plakette berechtigt nicht zur Einfahrt in die Umweltzone Düsseldorf! Rote Plaketten sind vorgesehen für Euro 2- und nachgerüstete Euro 1-Dieselfahrzeuge (Schadstoffgruppe 2). Bitte Beachten: Diese Plakette berechtigt nicht zur Einfahrt in die Umweltzone Düsseldorf! Keine Plaketten erhalten wegen ihrer hohen Stickstoffoxid- und Partikelemissionen Fahrzeuge mit Benzinmotor ohne geregelten Katalysator und Euro 1-Dieselfahrzeuge (Schadstoffgruppe 1). Die Schadstoffgruppe für Fahrzeuge, die im Ausland angemeldet sind, ist aus der in Europa geltenden Zulassungsbescheinigung I (Ziffer 14.1) erkennbar, nach welcher europäischen Abgasnorm das Fahrzeug zugelassen wurde. In diesem Fall erfolgt die Einstufung gemäß der Kennzeichnungsverordnung. Für alle anderen Fahrzeuge erfolgt die Zuordnung anhand des Datums der Erstzulassung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Einige Stadt- und Landkreise stellen Onlinedienste zur Verfügung. Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen. Sie bezahlen per Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte. Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.

    Kosten

    Je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation: meist EUR 5,00 - 8,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.

    Weitere Informationen

    Eine Übersicht über Umweltzonen in ganz Deutschland finden Sie beim Umweltbundesamt (https://gis.uba.de/website/umweltzonen/index.php ).

    Für bestimmte Fahrten können Sie eine Ausnahmegenehmigung von den Verkehrsbeschränkungen in Umweltzonen erhalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 20.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Feinstaubplakette, Umweltzone, Umweltplakette

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English