Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung
Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung
Beschreibung
Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werdenvon den Vorschriften über die Straßenbenutzung,vom Sonntagsfahrverbot und vom Verbot Hindernisse auf die Straße zu bringen.Zu den Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen gehören:Ausnahmen von Sonntagsfahrverboten
Online-Dienst
Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-352
E-Mail: ordnungsamt@stadt-schwerte.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle
Formloser Antrag mit BegründungKopie Kfz Schein
Formulare
Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle
Ausnahmegenehmigung - Fahren an Sonn- und Feiertagen sowie Ferien (Antrag)
Rechtsgrundlage(n)
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Straßenverkehrsgesetz (StVG) Straßenverkehrsordnung (StVO)
Kosten
Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle
10,20 Euro - 767,00 Euro
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen