Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Beschreibung

    Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen

    • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
    • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
    • von den Regelungen zum Halten und Parken,
    • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
    • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
    • vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
    • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
    • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
    • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
    • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
    • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Stadt Kamen ist auch als Straßenverkehrsbehörde entsprechend der Straßenverkehrsordnung tätig. Hierzu zählen insbesondere Anordnung von verkehrsbehördlichen Maßnahmen (z.B. Beschilderung mit Verkehrszeichen, Markierungen, Signalplanung) sowie die Verkehrslenkung im Zusammenhang mit Baustellen, Großveranstaltungen, Umzügen Beteiligung im Rahmen von Schwertransporten Ausnahmegenehmigungen (z. B. Überschreitung der Parkzeit, Befahren der Fußgängerzone, Sonntagsfahrverbot, Ferienfahrverbot) Ausstellung von Parkausweisen für Handwerker Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von der Anschnallpflicht Durchführung und Auswertung von Verkehrszählungen Schulwegsicherung Durchführung, Dokumentation und Auswertung von Verkehrsschauen Unfallkommission Beseitigung von nicht mehr zum Verkehr zugelassenen Kfz Beseitigung von Sichtbehinderungen durch überwucherndes Grün Ziel aller Maßnahmen sind Sicherung und Erhöhung der Verkehrssicherheit Optimierung von Verkehrsabläufen durch zielführende Verkehrslenkungsmaßnahmen Gewährleistung einer rechtskonformen Ausgestaltung des öffentlichen Verkehrsraumes Förderung des städtischen Nahmobilitätskonzepts

    Online-Dienst

    Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    ID: L100002_128576951

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Kamen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Kontakt

    Fax: 02307/1489000

    Telefon Festnetz: 02307/1483106

    E-Mail: verkehr@stadt-kamen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    30.1 Recht, Ordnung, Vergabestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Informationsbogen DSGVO Ausnahmegenehmigungen Straßenverkehr

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de