Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung
Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung
Beschreibung
Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle
Die Stadt Kamen ist auch als Straßenverkehrsbehörde entsprechend der Straßenverkehrsordnung tätig. Hierzu zählen insbesondere Anordnung von verkehrsbehördlichen Maßnahmen (z.B. Beschilderung mit Verkehrszeichen, Markierungen, Signalplanung) sowie die Verkehrslenkung im Zusammenhang mit Baustellen, Großveranstaltungen, Umzügen Beteiligung im Rahmen von Schwertransporten Ausnahmegenehmigungen (z. B. Überschreitung der Parkzeit, Befahren der Fußgängerzone, Sonntagsfahrverbot, Ferienfahrverbot) Ausstellung von Parkausweisen für Handwerker Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von der Anschnallpflicht Durchführung und Auswertung von Verkehrszählungen Schulwegsicherung Durchführung, Dokumentation und Auswertung von Verkehrsschauen Unfallkommission Beseitigung von nicht mehr zum Verkehr zugelassenen Kfz Beseitigung von Sichtbehinderungen durch überwucherndes Grün Ziel aller Maßnahmen sind Sicherung und Erhöhung der Verkehrssicherheit Optimierung von Verkehrsabläufen durch zielführende Verkehrslenkungsmaßnahmen Gewährleistung einer rechtskonformen Ausgestaltung des öffentlichen Verkehrsraumes Förderung des städtischen Nahmobilitätskonzepts
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
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Informationsbogen DSGVO Ausnahmegenehmigungen Straßenverkehr
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen