Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung
Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung
Beschreibung
Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Hinweise für Geseke: Inhalte der zuständigen Stelle
Der öffentliche Verkehrsraum ist zur Nutzung für Jedermann. Wer Teile des öffentlichen Verkehrsraumes über den Gemeingebrauch hinaus für sich nutzen möchte (z.B. Reservierung eines Parkplatzes zum Abstellen eines Umzug-LKW, Aufstellung eines Gerüstes auf dem Gehweg zur Fassadenrenovierung etc. ), bedarf einer Sondernutzungserlaubnis. Sondernutzungserlaubnisse zur Nutzung von Gehwegflächen bzw. Parkflächen sind bei der Ordnungsverwaltung zu beantragen. Wird (auch) die Fahrbahn, also Flächen des fließenden Verkehrs in Anspruch genommen, bedarf es einer Erlaubnis des Kreises Soest, Abt. Straßenverkehrsdienst.
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Ansprechpartner
Formulare
Hinweise für Geseke: Inhalte der zuständigen Stelle
Sondernutzungserlaubnis: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen zur Aufstellung eines Gerüstes
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen