Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Beschreibung

    Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen

    • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
    • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
    • von den Regelungen zum Halten und Parken,
    • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
    • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
    • vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
    • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
    • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
    • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
    • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
    • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

    Hinweise für Lüdenscheid: Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Bei berechtigtem Interesse können Sie für Ihr Fahrzeug eine Genehmigung nach § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Ausnahmen von bestimmten Verkehrsveboten erhalten. Ein berechtigtes Interesse für eine Ausnahmegenehmigung von Verkehrsverboten der StVO (Fahrverbote, Parkverbote, Parkgebührenpflicht etc.) kann zum Beispiel vorliegen bei dringenden Liefertätigkeiten außerhalb der Lieferzeiten, in Halteverbotszonen oder an Sonntagen Reparatur- und Montagearbeiten durch Handwerksbetrieben, bei denen das Fahrzeug am Einsatzort verbleiben muss Patientenfahrten oder Patientenhausbesuchen der ärztlich bescheinigten Befreiung von der Gurtanlegepflicht Das Befahren der Fußgängerzone ist für Fahrzeuge aller Art grundsätzlich verboten. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann im Einzelfall eine Genehmigung erteilt werden. Ausnahmegenehmigungen für Handwerker zum Parken im eingeschränkten Haltverbot, auf Bewohnerparkplätzen oder anderen Parkplätzen ohne Entrichten einer Parkgebühr können erteilt werden, wenn es sich um einen in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetrieb handelt, das betreffende Fahrzeug als Service- oder Werkstattfahrzeug gekennzeichnet ist und das Fahrzeug aus zwingenden Gründen am Einsatzort verbleiben muss.

    Online-Dienst

    Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    ID: L100002_128576951

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    Sprache

    Englisch

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    Ansprechpartner

    Sondernutzungen

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    Postanschrift

    Rathausplatz 2

    58507 Lüdenscheid

    Parkmöglichkeiten Kinderbetreuungsangebot

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 17-0

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Lüdenscheid

    Beschreibung

    Fachdienst Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    58507 Lüdenscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351/170

    Fax: 02351/171700

    E-Mail: fachdienst-ordnung@luedenscheid.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lüdenscheid: Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Fahrzeugschein Eintrag in der Handwerksrolle ärztliches Attest über die Befreiung von der Gurtanlegepflicht

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lüdenscheid: Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Straßenverkehrsordnung (StVO) und Erlasse des Verkehrsministeriums NRW Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr Gebührenregelung der Stadt Lüdenscheid

    Kosten

    Hinweise für Lüdenscheid: Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Die Verwaltungsgebühren beginnen bei 25 Euro für eine Tagesgenehmigung und sind abhängig von dem betroffenen Verkehrsverbot und der Dauer der Ausnahmegenehmigung. Die genauen Kosten für Ihr Anliegen erfahren Sie bei Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüdenscheid: Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Verkehrswesen - Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme nach § 46 StVO (Serviceportal) Verkehrswesen - Antrag auf Genehmigung eines Handwerker-Parkausweises (Serviceportal) Veranstaltungen - Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung (Veranstaltungsantrag) (Serviceportal) Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO (Info nach DSGVO) Dateigröße: 10,0 Kilobytes

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de