Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Beschreibung

    Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen

    • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
    • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
    • von den Regelungen zum Halten und Parken,
    • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
    • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
    • vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
    • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
    • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
    • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
    • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
    • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Firmen und Privatpersonen können einen Antrag auf Erteilung eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 der StVO stellen, um zum Beispiel zur Belieferung Fußgängerzonen zu Befahren oder in Fußgängerzonen zu halten, trotz eingeschränktem Halteverbots zu halten oder im Bereich von Parkscheinautomaten zu parken, ohne diesen zu bedienen oder auf gekennzeichneten Bewohnerparkplätzen zu parken.

    Online-Dienste

    Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    ID: L100002_123925309

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    Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    ID: L100002_128576951

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund

    Beschreibung

    Ordnungsamt 32/6-1

    Adresse

    Hausanschrift

    Olpe 1

    44122 Nordrhein-Westfalen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: (0231)50-22841

    Fax: (0231)50-22995

    E-Mail: gewerbe@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - Handwerkerparkausweis, Befahren Fußgängerzonen, Halterverbot Umzüge

    Adresse

    Hausanschrift

    Königswall 14

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-22319

    Fax: +49 231 50-22319

    E-Mail: ausnahmenundparkausweise@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    An Ausnahmegenehmigungen sind enge Maßstäbe anzulegen, daher ist bei Antragstellung zum Befahren der Fußgängerzone, das Halten in den eingeschränken Zonen, das Parken auf öffentlichen Parkplätzen ausführlich zu begründen, ggf. ist eine Lageskizze beizufügen. Gründe sind z. B. Ausführung von handwerklichen Tätigkeiten, Anlieferungen oder zum Be- und Entladen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 46 StVO

    Fristen

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der vollständige Antrag ist mindestens 20 Werktage vor der gewünschten Gültigkeit einzureichen.

    Kosten

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Verwaltungsgebühr beträgt mind. 30,00 Euro und erhöht sich je nach Dauer und Anzahl der Fahrzeuge.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de