Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung
Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung
Beschreibung
Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle
Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Espelkamp kann in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung genehmigen. Darunter fallen unter anderem Ausnahmen von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Verkehrseinrichtungen oder Anordnungen erlassen sind.
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Durchfahrverbot nach der StVO (Ausnahmegenehmigung)
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle
§ 45 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) § 46 Abs. 1 Ziffer 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Verfahrensablauf
Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle
Für die Beantragung steht Ihnen unser Onlineformular zur Verfügung. Nach Antragseingang holt das zuständige Sachgebiet Sicherheit und Ordnung bei der Polizei und bei der Straßenbaubehörde Stellungnahmen zu Ihrem Antrag ein.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle
In der Regel 1 - 14 Tage je nach Aufwand
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen