Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Beschreibung

    Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen

    • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
    • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
    • von den Regelungen zum Halten und Parken,
    • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
    • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
    • vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
    • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
    • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
    • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
    • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
    • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen

    • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
    • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
    • von den Regelungen zum Halten und Parken,
    • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
    • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
    • vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
    • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
    • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
    • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
    • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
    • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

    Online-Dienste

    Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    ID: L100002_138721930

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    Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    ID: L100002_141646144

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    Technisch erstellt am 24.04.2025

    Technisch geändert am 24.04.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Durchfahrverbot nach der StVO (Ausnahmegenehmigung)

    ID: L100002_122884976

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    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2024

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Ansprechpartner

    Stadt Espelkamp

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772/5620

    Fax: 05772/8011

    E-Mail: p.kleine-beek@espelkamp.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.01.2025

    Technisch geändert am 26.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    1.3.1 Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2025

    Technisch geändert am 27.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 45 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) § 46 Abs. 1 Ziffer 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)
    § 45 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) § 46 Abs. 1 Ziffer 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Beantragung steht Ihnen unser Onlineformular zur Verfügung.  Nach Antragseingang holt das zuständige Sachgebiet Sicherheit und Ordnung bei der Polizei und bei der Straßenbaubehörde Stellungnahmen zu Ihrem Antrag ein.
    Für die Beantragung steht Ihnen unser Onlineformular zur Verfügung. Nach Antragseingang holt das zuständige Sachgebiet Sicherheit und Ordnung bei der Polizei und bei der Straßenbaubehörde Stellungnahmen zu Ihrem Antrag ein.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    In der Regel 1 - 14 Tage je nach Aufwand
    In der Regel 1 - 14 Tage je nach Aufwand

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 03.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024