Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Beschreibung

    Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen

    • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
    • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
    • von den Regelungen zum Halten und Parken,
    • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
    • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
    • vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
    • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
    • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
    • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
    • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
    • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

    Hinweise für Tecklenburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zum Befahren der Tecklenburger Altstadt wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt. Dies gilt für Handwerker, Lieferanten (außerhalb der Lieferzeiten) und Anwohner gleichermaßen. Wenn Sie eine private Stellfläche besitzen, müssen Sie zusätzlich einen Antrag für einen Anwohnerparkausweis stellen. Dieser Parkausweis gilt nur für private Stellflächen gilt für ein eigenes oder dauerhaft genutztes Fahrzeug

    Online-Dienst

    Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    ID: L100002_128576951

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 30 - Ordnung und Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Landrat-Schultz-Straße 1

    49545 Tecklenburg

    Öffnungszeiten

    SPRECHZEITENMo. - Fr. 8.30 Uhr - 12.30 UhrDi. 14.30 Uhr - 16.00 UhrDo. 14.30 Uhr - 17.30 UhrMontags u. mittwochs bleibt der Fachbereich 30 - Soziales geschlossen.

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Tecklenburg

    Beschreibung

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Landrat-Schultz-Str. 1

    49545 Tecklenburg

    Kontakt

    Fax: 0548270-93932

    Telefon Festnetz: 0548270-3931

    E-Mail: y.kaeller@tecklenburg.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Tecklenburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung Personalausweis oder Reisepass Vollmacht, wenn Sie als Vertreterin oder ein Vertreter für eine andere Person den Bewohnerparkausweis beantragen

    Formulare

    Hinweise für Tecklenburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung-InnenstadtAntrag auf Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung-Brochterbecker Straße

    Voraussetzungen

    Hinweise für Tecklenburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beantragung einer Ausnahmegenehmigung Sie sind Handwerker Sie sind Lieferant (außerhalb der Lieferzeit) Sie sind Anwohner Beantragung eines Anwohnerparkausweises Sie sind Anwohner der Tecklenburger Altstadt, Brochterbecker Straße oder Schloßstraße Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Tecklenburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Verwaltungs-Vorschrift zur StVO

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Tecklenburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    In den meisten Fällen können Sie Ihre Ausnahmegenehmigung bzw. Ihren Anwohnerparkausweis sofort mitnehmen.

    Kosten

    Hinweise für Tecklenburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es entstehen keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de