Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Beschreibung

    Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen

    • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
    • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
    • von den Regelungen zum Halten und Parken,
    • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
    • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
    • vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
    • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
    • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
    • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
    • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
    • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

    Hinweise für Borken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine verkehrsrechtliche Anordnung wird benötigt, sobald Bauarbeiten, Veranstaltungen oder andere Projekte den Straßenverkehr beeinträchtigen. Die Anordnung wird von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erteilt und legt fest, wie der Verkehr während der Arbeiten oder Veranstaltungen geregelt werden muss, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.Die verschiedenenen Maßnahmen als eigene Dienstleistung:Sicherung von Arbeitsstellen an StraßenInanspruchnahme von öffentlichem VerkehrsgrundAnordnung von Sicherheitsmaßnahmen bei VeranstaltungenVerlängerungen:Einen Antrag auf Verlängerung einer laufenden Maßnahme können Sie formlos per E-Mail an stvb@kreis-borken.de stellen.Bitte beachten Sie, dass der Verlängerungsantrag noch vor Ablauf der aktuellen Maßnahme gestellt werden muss und machen Sie folgende Angaben: Registernummer der verkehrsrechtlichen Anordnung Grund der Verlängerung Zeitraum der Verlängerung Zuständigkeit:Die Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau unterhalten ein eigenes Straßenverkehrsamt. Für Maßnahmen/Veranstaltungen auf diesen Stadtgebieten, wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Straßenverkehrsamt:Stadt AhausStadt BocholtStadt BorkenStadt GronauFür alle anderen Städte und Gemeinden im Kreisgebiet Borken, sind Sie hier an der richtigen Stelle.

    Online-Dienst

    Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    ID: L100002_128576951

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Isselburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Minervastr. 12

    46419 Isselburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02874/9110

    Fax: 02874/91180

    E-Mail: stadt@isselburg.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verkehrssicherung, Verkehrsaufklärung, Allg. Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte stellen Sie den vollständigen Antrag rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bzw. vor der Veranstaltung (mind. 4 Wochen im Voraus). Je nach Art der Maßnahme/Veranstaltung müssen mehrere Institutionen um Stellungnahme gebeten werden. Die rechtzeitige Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung kann bei kurzfristig eingegangen Anträgen nicht garantiert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass ohne eine verkehrsrechtliche Anordnung nicht mit der Maßnahme begonnen werden darf. Falls die Maßnahme ohne Anordnung durchgeführt wird, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de