Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Beschreibung

    Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen

    • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
    • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
    • von den Regelungen zum Halten und Parken,
    • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
    • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
    • vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
    • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
    • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
    • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
    • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
    • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

    Hinweise für Hennef (Sieg): Inhalte der zuständigen Stelle

    Laut § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung müssen vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, die Unternehmer bzw. die beauftragenden Privatpersonen sich mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzen, um die Verkehrsbeschilderung und evtl. Straßensperrungen abzustimmen. Die Bearbeitung der eingehenden Anträge erfolgt bei kleineren Baustellen innerhalb von 14 Tagen.

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    Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    ID: L100002_128576951

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    Straßensperrungen / Verkehrsrechtliche Anordnungen

    ID: L100002_123029300

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Hennef (Sieg)

    Beschreibung

    Amt für Zivil - und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Str. 97

    53773 Hennef (Sieg)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02242/888508

    Fax: 02242888111

    E-Mail: barbara.rohe@hennef.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Straßenverkehrsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Allee 19 a

    53773 Hennef (Sieg)

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de