Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung
Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung
Beschreibung
Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Hinweise für Baesweiler: Inhalte der zuständigen Stelle
Im Rahmen der Verkehrslenkung werden alle notwendigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit getroffen. Hierzu gehören z.B.: Verkehrsanordnungen für die städtischen Beschilderungen, Markierungen und sonstige Verkehrseinrichtungen einschließlich Lichtsignalanlagen etc., Verkehrsanordnungen für die Wegweisungs- und Straßennamensbeschilderung, Beschränkung oder Verbot des Verkehrs auf bestimmten Straßen oder Straßenstrecken, Kennzeichnen von Parkmöglichkeiten für Schwerbehinderte, Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen oder geschwindigkeitsbegrenzten Zonen, Genehmigung von Großbaustellen, wenn Umleitungen oder Baustellenampeln erforderlich sind. Vor Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung werden die Polizei, sowie ggfls. weitere Institutionen und Dienststellen - beispielsweise die Freiwillige Feuerwehr Baesweiler - angehört. Sollten Sie Anfragen oder Beschwerden zu Verkehrssituationen im Stadtgebiet Baesweiler haben, kontaktieren Sie bitte den rechtsseitig aufgeführten Mitarbeiter. Unter Umständen wird dieser dann einen Ortstermin mit Ihnen vereinbaren, um die Situation eingehend zu besprechen.
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Ansprechpartner
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02401 800-0
Fax: 02401 800-117
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen