Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung
Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung
Beschreibung
Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Hinweise für Alsdorf: Inhalte der zuständigen Stelle
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen und in besonders dringenden Einzelfällen eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten erteilt werden.
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Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung
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Ansprechpartner
Stadt Alsdorf
Beschreibung
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten/ Gefahrenabwehr/ Gewerbe u. Gaststätten
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Hausanschrift
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Alsdorf: Inhalte der zuständigen Stelle
§ 46 Absatz 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen (Anlage 2), Richtzeichen (Anlage 3), Verkehrseinrichtungen (Anlage 4) oder Anordnungen (§ 45 Absatz 4) erlassen sind, genehmigen.
Fristen
Hinweise für Alsdorf: Inhalte der zuständigen Stelle
Damit Ihr Anliegen fristgerecht barbeitet werden kann, muss dieser mindestens eine Woche vorher eingereicht werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen