Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Beschreibung

    Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen

    • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
    • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
    • von den Regelungen zum Halten und Parken,
    • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
    • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
    • vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
    • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
    • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
    • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
    • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
    • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

    Hinweise für Alsdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen und in besonders dringenden Einzelfällen eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten erteilt werden.

    Online-Dienst

    Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    ID: L100002_128576951

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Alsdorf

    Beschreibung

    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten/ Gefahrenabwehr/ Gewerbe u. Gaststätten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstr. 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Fax: 02404-5799229

    Telefon Festnetz: 02404-5799229

    E-Mail: anne.koerner@alsdorf.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    A 32 - Bürger- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Alsdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 46 Absatz 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen (Anlage 2), Richtzeichen (Anlage 3), Verkehrseinrichtungen (Anlage 4) oder Anordnungen (§ 45 Absatz 4) erlassen sind, genehmigen.

    Fristen

    Hinweise für Alsdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Damit Ihr Anliegen fristgerecht barbeitet werden kann, muss dieser mindestens eine Woche vorher eingereicht werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de