Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung
Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung
Beschreibung
Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diesen beeinträchtigen könnte. Gemeingebrauch ist die jedem zustehende Befugnis, die Straße im Rahmen der Widmung und den Verkehrsvorschriften zu benutzen.Beispiele für eine Sondernutzung: Zufahrten von der Straße zu einem Grundstück mit Wohnbebauung, Zufahrten von gewerblich genutzten Grundstücken (z.B. Tankstellen, Gaststätten, Einkaufscenter) sowie Zufahrten von land-, forstwirtschaftlichen Grundstücken.Sondernutzungen an Straßen bedürfen der Erlaubnis. Die Benutzung ist erst zulässig, nachdem die Erlaubnis erteilt wurde. Was unter Sondernutzung an Kreisstraßen genau zu verstehen ist, in welchen Fällen diese erlaubt werden muss und welche Gebühren dafür erhoben werden, kann der Satzung über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren und Verwaltungsgebühren an Kreisstraßen des Kreises Viersen entnommen werden.
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Ansprechpartner
70/2 Unterhaltung von Verkehrsanlagen, Bauhof
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 17:00Dienstag: 08:00 - 17:00Mittwoch: 08:00 - 17:00Donnerstag: 08:00 - 17:00Freitag: 08:00 - 17:00
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen