Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung
Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung
Beschreibung
Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle
Die Stadt Grevenbroich hat eine Zentralen Kontaktstelle für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbearbeitung von Veranstaltungen eingerichtet. Wenn Sie ein Fest oder eine Veranstaltung organisieren und nicht wissen, welche Genehmigungen notwendig sind, können Sie sich an diese Koordinierungsstelle wenden. Die Koordinierungsstelle ist auch dazu da, um auf dem Weg durch die Verwaltung zu helfen und Wege und Abläufe in Ihrem Sinne zu verkürzen. Einen Antrag zur Anmeldung einer Veranstaltung stellen wir zum Download zur Verfügung.
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Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung
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Ansprechpartner
Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten - 32.1
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@grevenbroich.de
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle
Bitte reichen Sie den zum Download bereitstehenden Antrag spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung ein.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen