Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung
Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung
Beschreibung
Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle
In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, d.h. für die Ausübung der meisten Gewerbe benötigen Sie keine besondere Erlaubnis. Nur in bestimmten Branchen ist abweichend davon eine spezielle Erlaubnis notwendig. Je nach Art der Veranstaltung, gibt es jedoch in verschiedenen Rechtsbereichen (z. B. Baurecht, Immissionsschutzrecht, Lebensmittelrecht, Straßenrecht u.v.m.) separate Anzeige- und Erlaubnispflichten, die ein/e Veranstalter*in beachten muss. Speziellere Erlaubnisse sind für das Teilnehmen an Veranstaltungen und Wochen- und Spezialmärkten notwendig. Sie müssen sowohl Genehmigungen für die Verlängerung der Sperrzeit beantragen als auch für die Teilnahme an Veranstaltungen und Märkten oder für die Durchführung von Veranstaltungen mit Tieren. Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung: Anzeige für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen Anzeige nach § 13 Trinkwasserverordnung Ausnahme von Verboten beim Überlassen von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen - Zulassung Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr - Erteilung Fliegende Bauten - Abnahme Osterfeuer - Genehmigung Sperrzeit - Aufhebung Sperrzeit - Verkürzung Sperrzeit - Verlängerung Veranstaltung - Festsetzung Veranstaltung - Festsetzung von Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse
Online-Dienste
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Veranstaltungserlaubnis nach §69 GewO
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Ansprechpartner
Amt für Brandschutz, Recht und öffentliche Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnung@stadt-haan.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Fragestellungen je nach Art der Veranstaltung, der Lage des Veranstaltungsorts und der erwarteten Besuchszahl recht umfangreich sind. In aller Regel wird es ferner notwendig sein, zusätzliche Nachweise (z. B. einen Lageplan) hochzuladen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle
§ 69 Gewerbeordnung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen