Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gewerbetreibende, Freiberufler

    Ausnahmegenehmigung Parken Gewebetreibender Ausnahmegenehmigung Parken Freiberufler Parkberechtigung Gewerbetreibender Parkberechtigung Freiberufler Parkausweis Gewerbetreibender Parkausweis Freiberufler

    Wenn Sie ein Gewerbe betreiben oder freiberuflich tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Fahrzeuge eines Gewerbebetriebs oder einer freiberuflich tätigen Person können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Gewerbebetriebs beziehungsweise der freiberuflich tätigen Person.

    Beachteb Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Um einen flexiblen Einsatz durch die Betriebe zu ermöglichen, wird der Handwerkerparkausweis nicht fahrzeugbezogen, sondern für den jeweiligen Betrieb ausgestellt. Er kann also je nach betrieblichem Erfordernis für verschiedene Fahrzeuge eines Betriebes eingesetzt werden. Allerdings ist der Ausweis immer im Original mitzuführen und beim Parken hinter die Windschutzscheibe gut sichtbar auszulegen. Der Handwerkerparkausweis berechtigt zum Parken Im eingeschränkten Haltverbot / in Haltverbotszonen (Zeichen 286 / 290 StVO) Auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebühren und ohne Beachtung der Höchstparkdauer Auf Bewohnerparkplätzen Der Ausweis gilt nur für die Dauer des Arbeitseinsatzes und erlaubt nicht zum Abstellen des Fahrzeugs im Bereich der Betriebsstätte. Er gilt nur für den öffentlichen Straßenraum und nicht in Parkhäusern oder auf privaten Parkplätzen. Das Parken in Fußgängerzonen ist ebenfalls nicht möglich.

    Online-Dienst

    Parkausweis für Handwerker

    ID: L100002_129040943

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Straßenverkehrsbehörde

    Zuständigkeit

    die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde

    Ansprechpartner

    Bereich Ordnung und Soziales / Verkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreishausstraße 2 - 4

    32312 Lübbecke

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05741 276-350

    E-Mail: verkehrsbehoerde@luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch der antragstellenden Person.

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Parkausweis kann von Handwerks- und sonstigen Betrieben beantragen werden die, Reparatur- und Montagearbeiten durchführen und Service- und Werkstattfahrzeuge mit einer festen Firmenaufschrift (mindestens DIN A4 Größe) einsetzen und schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren müssen. Betriebe, die reine Ladetätigkeiten ausführen, sind nicht antragsberechtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 46 StVO 15-12-04 Neufassung Ausführungserlass

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    variiert zwischen den Behörden

    Kosten

    • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
    • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Handwerkerparkausweis ist ein Jahr lang gültig. Er gilt "rund um die Uhr" und an jedem Tag in der Woche, so dass auch Arbeitseinsätze am Abend, in der Nacht oder am Wochenende durchgeführt werden können.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    parken, Freiberufler, Gewerbetreibender, Parkberechtigung, Gewerbe, Parkschein, Parkausweis, Ausnahmegenehmigung, Freiberuflich tätige Person, Straßenverkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English