Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gewerbetreibende, Freiberufler

    Ausnahmegenehmigung Parken Gewebetreibender Ausnahmegenehmigung Parken Freiberufler Parkberechtigung Gewerbetreibender Parkberechtigung Freiberufler Parkausweis Gewerbetreibender Parkausweis Freiberufler

    Wenn Sie ein Gewerbe betreiben oder freiberuflich tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Fahrzeuge eines Gewerbebetriebs oder einer freiberuflich tätigen Person können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Gewerbebetriebs beziehungsweise der freiberuflich tätigen Person.

    Beachteb Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

    Hinweise für Moers: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hier finden Sie alle Informationen rund um das Bewohnerparken für Gewerbetreibende in Moers. Die Stadt Moers hat im Jahr 1995 das Bewohnerparken eingeführt. Die Parkzonen 1 und 2 gehörten zu den Anfängen. Damals wie heute bestand ein hoher Handlungsbedarf, das Parken in der Innenstadt neu zu regeln. Das Bewohnerparken wie die Einführung der Parkschein- und Parkscheibenregelung hat die Chancen aller Nutzenden erhöht, in der Moerser Innenstadt einen Parkplatz zu finden. Inzwischen existieren 9 Parkzonen.Was ist ein gewerblicher Bewohnerparkausweis?Durch eine erteilte Ausnahmegenehmigung (Gewerblicher Bewohnerparkausweis) wird eine Gewerbetreibende oder ein Gewerbetreibender berechtigt, innerhalb des ausgewiesenen Bewohnerparkgebietes mit einem auf sie oder ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr oder ihm dauerhaft genutzten Kraftfahrzeug zu parken. Die Reservierung eines bestimmten Stellplatzes ist damit jedoch nicht verbunden. Ein Fußweg zwischen Stellplatz und Wohnung von bis zu 1.000 Metern ist nicht auszuschließen.Antragsberechtigte PersonenFür Gewerbetreibende (Geschäftsführerin oder Geschäftsführer) bzw. für den Geschäftsbetrieb kann nach Einzelfallprüfung für ein KFZ eine ortsgebundene Einzelausnahmegenehmigung zum Parken in der Bewohnerparkzone am Betriebssitz erteilt werden. Voraussetzung ist, dass regelmäßig Geschäftsfahrten anfallen, d.h. der Gewerbebetrieb muss zur Ausübung seiner Tätigkeiten auf ein Fahrzeug angewiesen sein (z.B. für Auslieferungsfahrten oder Kundendienst). Wenn das Gewerbe dagegen ausschließlich am Geschäftssitz ausgeübt wird (keine Auslieferungsfahrten oder Kundendienst außerhalb des Geschäftes) kann keine Ausnahme erteilt werden, da ein Fahrzeug für den Geschäftszweck nicht erforderlich ist. An- und Abfahrten vom und zum Wohnort allein reichen nicht aus. Es können nur Fahrzeuge berücksichtigt werden, die auf die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden oder den Geschäftsbetrieb zugelassen sind. Pro Gewerbebetrieb kann ein Ausweis ausgestellt werden. Für Fahrzeuge von Mitarbeitenden und / oder Kunden können keine Genehmigungen erteilt werden. Die Inhaberin oder der Inhaber des Gewerbebetriebs muss in dem Antragsformular versichern, dass für den Gewerbebetrieb keine eigene Stellfläche zur Verfügung steht. Sollte dies nicht der Fall sein, d.h. ein privater Stellplatz steht zur Verfügung, dann kann kein gewerblicher Bewohnerparkausweis ausgestellt werden.Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?Folgende Grundvoraussetzungen müssen gegeben sein um einen gewerblichen Bewohnerparkausweis zu erhalten: Das Gewerbe ist nachweislich in einer Bewohnerparkzone niedergelassen Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer ist nicht Bewohnerin oder Bewohner in derselben Bewohnerparkzone Zudem darf dem Betrieb keine Garage oder Stellplatz zur Verfügung stehen. Sollte dies der Fall sein, kann kein gewerblicher Bewohnerparkausweis ausgestellt werden.Es kann nur ein Parkausweis je Geschäftsführerin oder Geschäftsführer beantragt werden.Es müssen regelmäßige Geschäftsfahrten anfallen.Welche Antragsunterlagen werden benötigt?Folgende Antragsunterlagen werden zur Bearbeitung benötigt:Antragsformular auf Erteilung eines gewerblichen BewohnerparkausweisesPersonalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer MeldebestätigungZulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)Miet- bzw. Kaufvertrag der GeschäftsräumeGewerbeanmeldungDen Antrag können Sie auf dieser Seite unter Formulare herunterladen und zusammen mit den übrigen notwendigen Antragsunterlagen der Verwaltung übermitteln.Übersicht der BewohnerparkzonenEine Übersicht über die jeweiligen Bewohnerparkzonen finden Sie in der folgenden Kartenansicht.Bereiche in denen Anwohnerinnen und Anwohner unter den entsprechenden Voraussetzungen einen Antrag stellen können sind mit einer transparenten Flächenfüllung dargestellt. Bereiche in denen Bewohnerinnen und Bewohner mit Bewohnerparkausweis der jeweiligen Parkzone parken dürfen sind mit einer Schraffur dargestellt. Mit dem Mausrad oder den Plus und Minus -Tasten am oberen rechten Kartenrand können Sie die Zoomstufe verändern. Mit gedrückter linker Maustaste können Sie die Karte verschieben. Rechts oberhalb der Karte befindet sich ein Eingabefeld über welches nach Adressen gesucht werden kann. Mit einem Mausklick auf die zeichnerische Darstellung einer Parkzone erscheint ein Informationsfenster mit weiterführenden Angaben. Sofern an der entsprechenden Position mehrere Informationen vorliegen, z.B. zu einem Parkbereich und einem Antragsbereich, können Sie mit den Pfeiltasten unterhalb des Infofensters vor- und zurückblättern.Sprech- und ÖffnungszeitenMontag bis Freitag: 8.30 bis 12 UhrDonnerstag: 14 bis 16 Uhr

    Online-Dienst

    Ausnahmegenehmigung Parken Gewebetreibender Ausnahmegenehmigung Parken Freiberufler Parkberechtigung Gewerbetreibender Parkberechtigung Freiberufler Parkausweis Gewerbetreibender Parkausweis Freiberufler

    ID: L100002_121825027

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Straßenverkehrsbehörde

    Zuständigkeit

    die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde

    Ansprechpartner

    Bewohnerparkausweise, Handwerkerparkausweise, Parkerleichterung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    08.3 Fachdienst - Straßen- und Verkehrsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00Dienstag: 08:00 - 12:00Mittwoch: 08:00 - 12:00Donnerstag: 08:00 - 12:00Freitag: 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    08 Technische Informationsstelle - TIS

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 12:00Dienstag: 08:30 - 12:00Mittwoch: 08:30 - 12:00Donnerstag: 08:30 - 12:00, 14:00 - 16:00Freitag: 08:30 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-777

    Fax: 0 28 41 / 201-1 64 80

    E-Mail: TIS@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch der antragstellenden Person.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    variiert zwischen den Behörden

    Kosten

    • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
    • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

    Hinweise für Moers: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jährliche Gebühr: 30,00€ Zahlungsziel: Innerhalb eines Monats nach Ausstellung. Für die Ausstellung eines gewerblichen Bewohnerparkausweises ist eine Verwaltungsgebühr von derzeit 30 Euro pro Jahr zu entrichten. Die Gültigkeit des Parkausweises beträgt ein Jahr mit Beginn des Ausstellungsdatums. Der gewerbliche Bewohnerparkausweis wird nicht automatisch verlängert.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Moers: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Verwaltung behält sich vor die Richtigkeit der Angaben in der Antragsbegründung zu überprüfen und nach §26 VwVfG NRW weitere Unterlagen zur Antragsbearbeitung anzufordern.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Freiberufler, Ausnahmegenehmigung, parken, Parkausweis, Gewerbe, Freiberuflich tätige Person, Gewerbetreibender, Straßenverkehr, Parkschein, Parkberechtigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English