Ausnahmegenehmigung für das Parken als Familienpflege oder Pflegedienst beantragen
Wenn Sie eine Familienpflegeeinrichtung betreiben, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Hinweise für Marl: Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Familienpflege und Pflegedienst
Wenn Sie eine Familienpflegeeinrichtung betreiben, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Fahrzeuge der Familienpflege können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für bestimmte Einzeltätigkeiten der Familienpflege.
Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.
Hinweise für Marl: Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Familienpflege und Pflegedienst
Online-Dienst
Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Marl, Stadt
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
die Straßenverkehrsbehörde
Zuständigkeit
die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Sie müssen beispielsweise eine Kopie des Fahrzeugscheins vorlegen.
Hinweise für Marl: Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Familienpflege und Pflegedienst
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise für Marl: Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Familienpflege und Pflegedienst
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Hinweise für Marl: Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Familienpflege und Pflegedienst
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Rechtsgrundlage(n)
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung
Hinweise für Marl: Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Familienpflege und Pflegedienst
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Hinweise für Marl: Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Familienpflege und Pflegedienst
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
keine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Hinweise für Marl: Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Familienpflege und Pflegedienst
keine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Bearbeitungsdauer
variiert zwischen den Behörden
Hinweise für Marl: Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Familienpflege und Pflegedienst
variiert zwischen den Behörden
Kosten
- Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
- Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung sowie ihrem Geltungsbereich.
Hinweise für Marl: Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Familienpflege und Pflegedienst
Weitere Informationen
Hinweise für Marl: Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Familienpflege und Pflegedienst
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020
Stichwörter
Parkausweis, parken, Straßenverkehr, Parkberechtigung, Ausnahmegenehmigung, Familienpflegezeit, Parkschein