Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gemeinnützige Einrichtung und sozialer Dienst

    Ausnahmegenehmigung Parken Gemeinnützige Einrichtung Ausnahmegenehmigung Parken Sozialer Dienst Parkberechtigung Gemeinnützige Einrichtung Parkberechtigung Sozialer Dienst Parkausweis Gemeinnützige Einrichtung Parkausweis Sozialer Dienst

    Wenn Sie eine Gemeinnützige Einrichtung betreiben oder für einen sozialen Dienst tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Fahrzeuge einer gemeinnnützigen Einrichtung oder eines sozialen Dienstes können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für bestimmte Einzeltätigkeiten der gemeinnützigen Einrichtung beziehungsweise des sozialen Dienstes.

    Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

    Hinweise für Coesfeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sozialen Diensten und Handwerksbetrieben können für den Einsatz ihrer entsprechend gekennzeichneten Servicefahrzeuge oder Werkstattwagen durch eine Ausnahmegenehmigung bestimmte Parkerleichterungen eingeräumt werden. Grundsätzlich gilt: Für die Ausnahmegenehmigung ist das Straßenverkehrsamt zuständig, es sei denn, die Parkerleichterung soll in Coesfeld oder Dülmen gelten. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde. Stadt Coesfeld Stadt Dülmen Im Kreis Coesfeld ansässige Handwerksbetriebe können alternativ die sog. "Münsterland-Genehmigung" zum Parken in den Kreisgebieten Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie im Stadtgebiet Münster beantragen. Diese erlaubt das Parken während des Arbeitseinsatzes im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot (VZ 286/290 StVO), an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten und in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (aber nicht innerhalb von Parkhäusern), auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286/314 StVO) jeweils mit Zusatzschild, in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO). Die "Münsterland-Genehmigung" kann beim Straßenverkehrsamt beantragt werden. Die Geltungsdauer dieser Genehmigung wird auf ein Jahr festgesetzt. Handwerker, die ausschließlich an einem Ort tätig sind oder nur für kurze Zeit in anderen Städten arbeiten, müssen jedoch den regionalen Parkausweis nicht in Anspruch nehmen. Sie können weiterhin einzelne Kurzzeitgenehmigungen und andere ortsspezifische Lösungen in Anspruch nehmen.

    Online-Dienst

    Parkerleichterung für Soziale Dienste und für Handwerker

    ID: L100002_121965728

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Straßenverkehrsbehörde

    Zuständigkeit

    die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde

    Ansprechpartner

    36 - Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzweg 25-27

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Parkraumbewirtschaftung (ruhender Verkehr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Hinweise für Coesfeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    es muss sich um einen ambulanten sozialen Dienst handeln, bei juristischen Personen müssen die Fahrzeuge auf den Betrieb angemeldet sein, bei nichtjuristischen Personen müssen die Fahrzeuge auf die nichtjuristische Person zugelassen sein, das Kfz muss mit einer festen Firmenaufschrift versehen sein, bei Hebammen ist die Vorlage einer Bescheinigung des zuständigen Gesundheitsamtes über die Zulassung als Hebamme vorzulegen. Sollte das Kfz keine feste Aufschrift aufweisen, muss das Fahrzeug im Einsatz eindeutig als Hebammenfahrzeug erkennbar sein (z. B. mittels Magnetschild), eine Verlängerung der Parkausweise ist frühestens vierzehn Tage vor Ablauf der Gültigkeit zulässig und wird gegen Aushändigung des "alten" Parkausweises sofort ausgehändigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Coesfeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 46 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung - StVO Straßenverkehrsordnung

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    variiert zwischen den Behörden

    Kosten

    • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
    • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    es ist möglich bis zu maximal fünf Kennzeichen für weitere betriebseigene Fahrzeuge auf den Ausweis eintragen zu lassen, sollte ein Betriebsfahrzeug während der Gültigkeitsdauer erneuert werden, können Sie ohne Gebühr das neue Kennzeichen bei der zuständigen Organisation ändern lassen, der Ausweis ist im Original nur in einem Fahrzeug auszulegen, die Gültigkeitsdauer beträgt ein Jahr, der Parkausweis ist mit einem Hologramm als Kopierschutz versehen. Es ist nicht zulässig, den Parkausweis für den Einsatz in mehreren Fahrzeugen zu kopieren. Da in den Fahrzeugen Originale ausgelegt werden müssen, beantragen Sie bitte die entsprechende Anzahl von Parkausweise für soziale Dienste/Hebammen, der Parkausweis darf nur für die angegebenen Kennzeichen verwendet werden, es entsteht kein Anspruch auf einen Stellplatz, der Parkausweis berechtigt nicht zum Parken im Bereich der Dienst bzw. Geschäftsstelle, die Ausnahmegenehmigungen gelten für jeweils maximal zwei Stunden pro Parkvorgang. Zum Nachweis ist eine Parkscheibe zusätzlich zu verwenden, eine Verlängerung des Parkausweises ist frühestens vierzehn Tage vor Ablauf der Gültigkeit zulässig und wird gegen Rückgabe des "alten" Parkausweises sofort ausgehändigt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Parkberechtigung, Parkausweis, Ausnahmegenehmigung, Gemeinnützige Einrichtung, Allgemeiner Sozialer Dienst, Parkschein, Straßenverkehr, Sozialdienst, parken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English