Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

    Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

    Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

    Online-Dienste

    Handwerkerparkausweis (nur Gebiet Stadt Hamm)

    ID: L100002_126951008

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    Handwerkerparkausweis (überbezirklich NRW)

    ID: L100002_126951007

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    zuständige Stelle

    die Straßenverkehrsbehörde

    Zuständigkeit

    die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Heessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 19

    59073 Hamm

    Kontakt

    Fax: 023281 17-109799

    Telefon Festnetz: 02381 17-9799

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Pelkum

    Adresse

    Hausanschrift

    Kamener Straße 177

    59077 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9499

    Fax: 02381 17-109499

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Uentrop

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Grenzweg 2

    59071 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-109299

    Telefon Festnetz: 02381 17-9299

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Rhynern

    Adresse

    Hausanschrift

    Unnaer Straße 10-12

    59069 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-109399

    Telefon Festnetz: 02381 17-9399

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Platz 16

    59065 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-2990

    Telefon Festnetz: 02381 17-9199

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Herringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dortmunder Straße 245

    59077 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-109599

    Telefon Festnetz: 02381 17-9599

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Bockum-Hövel

    Adresse

    Hausanschrift

    Teichweg 1

    59075 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-109699

    Telefon Festnetz: 02381 17-9699

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    variiert zwischen den Behörden

    Kosten

    • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
    • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Parkausweis, Handwerker, Parkberechtigung, parken, Handwerkernotdienst, Parkschein, Pflegedienst, Straßenverkehr, Regionaler Handwerkerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English