Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

    Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

    Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausnahmegenehmigungen fürs Parken können für besondere individuelle Zwecke beantragt werden.Ausnahmen- von den Park- und Halteverboten- von der Parkraumbewirtschaftung- zum Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Anlieferzeiten z.B. bei Bau- und Umbaumaßnahmen Anlieferzeiten sind: Mo - Fr: 20:00 - 10:30 Uhr morgens Sa: 06:00 - 10:30 morgensSo: kein Lieferverkehr

    Online-Dienste

    Ausnahmegenehmigung zum Parken und Halten

    ID: L100002_123483839

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Parkausweis für Handwerker (PKW) im Stadtgebiet Paderborn

    ID: L100002_123477817

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    Deutsch

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    Parkausweis für Handwerker (Werkstatt- und Servicefahrzeuge) für die Regierungsbezirke in NRW

    ID: L100002_123477811

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    Parkausweis für soziale Dienste

    ID: L100002_123473842

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Straßenverkehrsbehörde

    Zuständigkeit

    die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung

    Beschreibung

    Die Abteilung Verkehrssicherung ist zuständig für die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs. Sie ordnet verkehrsregelnde Maßnahmen an, wenn Begründeten Bürgerbeschwerden durch eine solche Anordnung abgeholfen werden kann. Durch die Einrichtung einer Baustelle eine Anordnung erforderlich ist (z.B. in Form von Straßensperrungen, Umleitungen). Eine Anordnung für die Durchführung einer Veranstaltung erforderlich ist. Verkehrsregelnde Maßnahmen zur Unfallverhütung geboten sind. Eine verkehrsregelnde Maßnahme für die Durchführung eines Umzuges erforderlich ist (Halteverbotszone). Dies geschieht in Zusammenarbeit mit dem Straßenbaulastträger und der Polizei. Die Abteilung ist auch zuständig für die Entgegennahme von Anzeigen für kleinere Brauchtumsveranstaltungen (Martinsumzüge, Maibaum-Aufstellen und kleine Schützenfeste). Die Verkehrssicherung erteilt Erlaubnisse bei größeren Veranstaltungen, die entweder sehr viele Teilnehmer haben und/ oder einen entscheidenden Eingriff in den öffentlichen Straßenverkehr darstellen. Dies erfolgt in enger Absprache mit der Polizei (z.B. größere Schützenfeste, Sportveranstaltungen, große Stadtfeste). Bei der Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen im Rahmen einer Veranstaltung werden Sondernutzungserlaubnisse erteilt (z.B. bei Straßenfesten). Ebenso erfolgt die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen bei Infoständen, Warenauslagen vor Geschäften oder Außenflächen von Gaststätten und Cafes. Die Abteilung ist ebenfalls zuständig für die Erteilung zahlreicher Arten von Ausnahmegenehmigungen, z.B. in den Bereichen des Bewohner- und Schwerbehindertenparkens oder der Ausnahmegenehmigungen für Handwerker. Zur Abgrenzung der Hinweis: Sondernutzungen bei Bauvorhaben (z. B. Lagerung von Material, Kranaufstellung, Containerdienst etc.) sind dem Straßen- und Brückenbauamt zugeordnet.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 28/30 (ehe

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Beantragung ist ausschließlich online möglich. Für die Beantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten unter der Rubrik "Onlinedienstleistung".

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Ziff. 11 StVO

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    variiert zwischen den Behörden

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    14 Tage

    Kosten

    • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
    • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Parkausweis, Handwerker, Parkberechtigung, parken, Handwerkernotdienst, Parkschein, Pflegedienst, Straßenverkehr, Regionaler Handwerkerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English